LG Straßburg: Freispruch für "Koranschänder"

09.05.2011

Im Verfahren um einen unflätigen Umgang mit dem Koran hat das LG Straßburg den Angeklagten freigesprochen. Er habe nicht zum Rassenhass anstiften wollen, begründete das französische Gericht seine Entscheidung am Montag.

Der 30-Jährige aus dem elsässischen Bischheim hatte aus Lust an der Provokation Seiten eines Korans herausgerissen, in Brand gesteckt und darauf uriniert. Das Video seiner Aktion hatte der Informatiker im Oktober des vergangenen Jahres ins Netz gestellt und damit Empörung bei Muslimen ausgelöst. Aus Seiten des heiligen Buches des Islams hatte er Papierflugzeuge gefaltet, die er auf zwei Gläser als Symbole der Zwillingstürme des World Trade Centers in New York warf.

Die Grenzen der Meinungsfreiheit seien nicht überschritten worden, urteilten die französischen Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Anstiftung zu religiöser Diskriminierung eine Bewährungsstrafe gefordert.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

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LG Straßburg: Freispruch für "Koranschänder" . In: Legal Tribune Online, 09.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3222/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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