Weil er seine Ehefrau getötet haben soll, sitzt ein 54-Jähriger auf der Anklagebank. Erst auf seine außergewöhnliche Bitte nach einem "guten Urteil" hin kann die Richterin ihm verdeutlichen: Die Todesstrafe gibt es in Deutschland nicht.
Die Todesstrafe für sich selbst hat ein Angeklagter im Prozess um die Tötung seiner Ehefrau verlangt. Zum Auftakt der Verhandlung sagte der 54-Jährige am Montag in Stralsund, er wünsche ein "gutes Urteil", er wolle mit dem Tod bestraft werden. "Wenn ich mich weiter daran erinnere, sterbe ich jeden Tag mehrere Tode", begründete der Angeklagte seine Forderung. Die Richterin erklärte dem Syrer, dass es in Deutschland keine Todesstrafe gebe. "Ich wäre nicht Richterin, wenn wir die Todesstrafe hätten", sagte sie.
Der Mann gab vor dem Landgericht (LG) Stralsund an, mit seiner Frau in Streit geraten zu sein. Diese habe gedroht, ihn zu verlassen. Im Streit sei er in die Küche gegangen und habe ein Messer geholt. Auf die Frage, wer seine Frau getötet habe, sagte er ausweichend: "Ich war allein mit ihr in der Wohnung." Es sei eindeutig, was dort passiert sei. Erinnern könne er sich an den Ablauf jedoch nicht mehr. Der Mann war auf der Straße mit dem Messer in der Hand festgenommen worden.
Das Ehepaar war mit zwei minderjährigen Kindern im August 2014 nach Deutschland geflüchtet. Dem Angeklagten zufolge hatten er und seine Frau schon mehrfach gestritten, weil er die Entscheidung, nach Deutschland zu gehen, für falsch gehalten habe. Er habe Syrien nur verlassen, um seine Frau zu behalten, sagte er. Zudem habe er nicht verstanden, dass seine Kinder ein zunehmend selbstständiges Leben in Deutschland führen wollten und dabei von seiner Frau unterstützt wurden. "Ich hatte das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu sein."
dpa/nas/LTO-Redaktion
Verfahren vor dem LG Stralsund: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22928 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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