Ein Autofahrer muss bei unklarem Vorfahrtsrecht notfalls anhalten. Das hat das LG Saarbrücken in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil entschieden.
Das Landgericht (LG) verwies dabei auf das allgemeine Rücksichtnahmegebot der Straßenverkehrsordnung. Demnach muss ein Fahrer von der für ihn ungünstigeren Situation ausgehen, also dass er keine Vorfahrt hat. Die Richter gaben damit der Schadensersatzklage eines Autofahrers nur teilweise statt. Der Kläger hatte behauptet, der Unfallgegner sei ohne abzuwarten von rechts aus einer Zufahrt gekommen.
Das LG befand hingegen: Da die Zufahrt geteert war, hätte es sich auf den ersten Blick auch um eine Nebenstraße handeln können, bei der die Regelung rechts vor links gegolten hätte. Daher hätte der Kläger besonders vorsichtig fahren müssen, um notfalls anzuhalten (Az. 13 S 17/11).
Haften müssen nun beide Unfallgegner zu gleichen Teilen.
dpa/age/LTO-Redaktion
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LG Saarbrücken: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4812 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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