Der wegen eines Facebook-Postings in die Kritik geratene Strafrichter am LG Rostock wird seine Arbeit fortsetzen. Der Vorgang, der zum Erfolg einer Befangenheitsrüge beim BGH führte, liege schon fast ein Jahr zurück, sagte eine LG-Sprecherin.
Weitere Verfahren als dasjenige, welches bei Bekanntwerden eine heiße Diskussion entfacht hatte, seien nicht betroffen. "Es steht jetzt natürlich jedem weiteren Angeklagten frei, ein Befangenheitsgesuch zu stellen", sagte eine Sprecherin des Rostocker Landgerichts. Das heiße aber nicht, dass dieses auch begründet sei. Der Vorgang und die Löschung des Facebook-Eintrags des Vorsitzenden Richters liege schon lange Zeit zurück, es habe seither auch keine weiteren Befangenheitsanträge mehr gegeben.
Der Richter hatte - öffentlich zugänglich - ein Foto von sich mit einem T-Shirt gepostet, auf dem in Anspielung an die Werbung einer Bausparkasse der Spruch stand: "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA". Ein Verteidiger in einer vor seiner Kammer verhandelten Strafsache hatte dies gesehen und den Befangenheitsantrag gestellt, der zwar nicht beim LG Rostock, aber im Anschluss daran beim BGH erfolgreich war. Das Verfahren muss nun nach Zurückverweisung an ein anderes als das erstinstanzlich entscheidende Gericht am Landgericht Stralsund neu verhandelt werden.
Aus Justizkreisen war am Mittwoch zu hören, dass der Fall keine dienstrechtlichen Folgen haben muss. Der Richter sei für seine seriöse und sachliche Vorgehensweise bekannt. Durch die öffentliche Wahrnehmung sei er hinreichend gestraft. Der Fall sei eher unter der Rubrik "Skurriles" zu verbuchen.
dpa/ms/LTO-Redaktion
Klarstellung des LG Rostock: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18581 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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