Ein Vormund der heute neunjährigen Lea-Marie aus Teterow verlangt vom Landkreis Güstrow nach jahrelangen Misshandlungen des Kindes eine Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro. Nach Angaben des LG Rostock vom Freitag vertritt der gesetzliche Vertreter die Ansicht, dass das Martyrium des Mädchens durch einen Hausbesuch der zuständigen Jugendamts-Mitarbeiterin deutlich hätte gemildert werden können.
Dem im November 2001 geborenen Mädchen hatte die Mutter von Mai 2002 bis Juni 2006 immer wieder ätzende Flüssigkeiten eingeflößt. Im Jahr 2003 übergoss sie das Kind zudem mit kochendem Wasser, um eine Versicherungsprämie zu kassieren. Lea-Marie musste sich danach schmerzhaften Eingriffen und einer Hauttransplantation unterziehen. Die Überforderung wäre schon bei einem einfachen Besuch offenbar geworden, argumentiert der Vormund. Die Mutter hätte durchaus Hilfe des Jugendamts angenommen. Der Landkreis habe somit für das fahrlässige Fehlverhalten der Mitarbeiterin aus Amtshaftungsgründen einzustehen.
Dies sieht der Landkreis Güstrow laut Landgericht (LG) Rostock anders. Er habe beantragt, die Klage abzuweisen. Haftbar sei eine Kinderärztin, die über die diversen Klinikaufenthalte der Klägerin informiert war. Auch sei das Fehlverhalten der Jugendamts-Mitarbeiterin nicht für die späteren Misshandlungen ursächlich gewesen. Das Gericht nahm die Klage dennoch an und will sich am kommenden Donnerstag mit ihr befassen.
dpa/plö/LTO-Redaktion
Inzestfall vom Westerwald: "Das Problembewusstsein der Jugendämter hat sich merklich verstärkt"
Nach der Entscheidung im Fall Kevin: Alle Verantwortung dem Amtsvormund?
LG Rostock: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2752 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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