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LG Regensburg zu Holocaust-Leugner: Bischof Williamson haftet für YouTube-Video

23.09.2013

Der britische Bischof Richard Williamson muss für sein Leugnen des Holocaust eine Geldstrafe zahlen. Im Berufungsprozess verurteilte das LG Regensburg den 73-Jährigen am Montag wegen Volksverhetzung zur Zahlung von 1.800 Euro. Die Kammer bestätigte damit ein gleichlautendes Urteil des AG Regensburg vom Januar.

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Im Jahr 2008 hatte der ehemalige Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft in einem nahe Regensburg geführten Interview für einen schwedischen Fernsehsender gesagt: "Ich glaube, dass die historischen Beweise gewaltig dagegen sprechen, dass sechs Millionen Juden vorsätzlich in Gaskammern vergast wurden als vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers.(...) Ich glaube, es gab keine Gaskammern". Für diese Äußerung hatte das Amtsgericht (AG) Regensburg den Kleriker bereits zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Mit seiner Berufung gegen das Urteil scheiterte Williamson nun vor dem Landgericht (LG) Regensburg.

Die Ermordung von Millionen Juden sei historisch eindeutig belegt, sagte der Vorsitzende Richter, Walter Boeckh. "Diese Tatsache hat der Angeklagte nicht nur geleugnet, sondern auch verharmlost." Dadurch sei in Deutschland der öffentliche Friede erheblich gestört worden.

Die Verteidigung hatte in dem Berufungsverfahren auf Freispruch plädiert. Nach der erneuten Verurteilung kündigten die Rechtsanwälte umgehend an, Revision einzulegen. Auch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schlossen sie nicht aus. Williamson selbst war nicht erschienen.

Williamson haftet für anonyme Verbreitung via YouTube

Einige Passagen des Interviews wurden im Internet veröffentlicht. In England und Schweden sind die Äußerungen nicht strafbar. Der Brite Williamson wusste nach Angaben seiner Rechtsanwälte nichts von der Verbreitung des Interviews über Schweden hinaus und wollte dies auch nicht. Die anonyme Veröffentlichung unter anderem über die Internetplattform Youtube könne Williamson nicht angelastet werden, hatte die Verteidigung argumentiert. Zudem seien die Aussagen weder in Schweden noch in Williamsons Heimat verboten.

Die Strafkammer in Regensburg folgte dieser Auffassung nicht. Der Bischof habe den schwedischen Journalisten während des Interviews sogar zur Vorsicht gemahnt, erläuterte Richter Boeckh. "Sie wollen doch nicht, dass ich ins Gefängnis komme, bevor ich Deutschland verlassen habe", hatte Williamson gesagt. Das sei eine Bitte um freien Abzug, aber nicht eine Bitte, die Äußerungen nicht zu verbreiten, betonte Boeckh.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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LG Regensburg zu Holocaust-Leugner: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9627 (abgerufen am: 12.04.2026 )

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