LG Potsdam: Kein Erbe für Eltern­mörder

11.04.2011

Zwei Monate nach seiner Verurteilung wegen zweifachen Mordes hat das LG Potsdam dem ehemaligen Jurastudent aus Rathenow sein Erbe abgesprochen. Das Gericht erklärte ihn aufgrund seiner Taten für erbunwürdig.

Beantragt hatte dies der Onkel des 29-Jährigen, der bereits im Strafverfahrenals Nebenkläger aufgetreten war. Erbunwürdigkeit bedeutet nicht, dass der Nachlass der Eltern automatisch nicht zugestanden wird, dafür bedarf es einer entsprechenden Erklärung des Gerichts. Diese hat der Onkel durch seine Klage erreicht.

Da niemand den jungen Mann bei dem Gerichtstermin vertrat, erging ein Versäumnisurteil. Nach dessen Zustellung ist binnen einer Frist von zwei Wochen Einspruch möglich (Az. 11-O-179/10).

Der frühere Jurastudent aus Rathenow (Havelland) war im
Februar vom Landgericht (LG) Potsdam wegen zweifachen Mordes zu
lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann hat im Juni 2010
seinen Vater (67) erstochen und danach seine Mutter (60) erschlagen.
Später zerstückelte er die Leichen und versteckte sie auf dem
Grundstück.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der mutmaßliche Elternmörder hat Revision eingelegt.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Erbrechtliche Gleichstellung: Späte Gerechtigkeit für nichteheliche Kinder

Gesetzgebung: Lückenschluss in der Gleichberechtigung

Testierfreiheit und Sozialhilfe: Von guten Sitten und fragwürdigen Absichten

Zitiervorschlag

LG Potsdam: Kein Erbe für Elternmörder . In: Legal Tribune Online, 11.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3006/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen