Holocaust-Leugner Mahler erneut vor Gericht: Anklage wegen Volksverhetzung

05.05.2014

Der Rechtsextremist Horst Mahler verbüßt aktuell bereits eine mehrjährige Haftstrafe. Nun könnte sein Gefängnisaufenthalt noch länger werden: Die Staatsanwaltschaft hat wegen einer aus der JVA heraus verfassten Schrift Mahlers erneut Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. 

Hintergrund der aktuellen Anklage ist eine mehr als 200-seitige antisemitische Hetzschrift, die Mahler einem Bericht des Spiegel zufolge in der Haft geschrieben haben soll. Die Anklageschrift sei dem Landgericht (LG) Potsdam und dem im Gefängnis Brandenburg/Havel sitzenden Holocaust-Leugner nun zugestellt worden. Das Landgericht war am Montag zunächst nicht zu erreichen.

Wegen des Vorfalls hatte das Brandenburger Justizministerium auch Disziplinarverfahren gegen Bedienstete des Gefängnisses eingeleitet. Das Gefängnis hatte dem 78-Jährigen im offenen Vollzug die Nutzung eines privaten Computers erlaubt. Inzwischen wurden die Lockerungen widerrufen, und Mahler kam wieder in den geschlossenen Bereich. Der Rechtsextremist ist wegen Volksverhetzung inhaftiert.

Die Sprecherin des Justizministeriums teilte am Montag auf Anfrage mit, dass die Verfahren gegen den damaligen Gefängnisleiter und eine Beamtin noch nicht abgeschlossen seien. Der frühere Brandenburger Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) hatte sich 2013 wegen des Pamphlets von Mahler vor dem Rechtsausschuss des Landtages geäußert und Pannen im Umgang mit dem Inhaftierten eingeräumt.

Mahler war Mitbegründer der linksextremistischen Rote Armee-Fraktion (RAF), sagte sich später vom linken Terrorismus los und wandte sich dem Rechtsextremismus zu.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Holocaust-Leugner Mahler erneut vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11870 (abgerufen am: 11.10.2024 )

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