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Angst vor Unterbringung in deutschem Männergefängnis: Lie­bich legt Beschwerde gegen Aus­lie­fe­rung ein

09.06.2026

Marla Svenja Liebich bei der Gerichtsverhandlung über die Auslieferung

Zusätzlich zur Beschwerde versucht es Liebich noch mit einem zweiten Befangenheitsantrag. Foto: picture alliance / CTK | Miroslav Chaloupka

Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg, nun geht es zum OLG in Prag. Sie sagt, in deutschen Männergefängnissen bestehe für sie Todesgefahr.

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Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hat Beschwerde gegen ihre Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingereicht. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts (LG) in Pilsen (Plzeň) der Deutschen Presse-Agentur. Zudem habe Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, die mit dem Fall befasst war. Über beide Beschwerden müsse das Oberlandesgericht (OLG) in Prag entscheiden, dem nun die Akten zugestellt würden.

Das LG im tschechischen Pilsen hatte vor einer Woche entschieden, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin wurde vor Ort abgelehnt.

Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Krasna bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Derzeit sitzt die 55-Jährige in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als 1.200 Häftlinge, darunter auch Schwerverbrecher. Es ist überwiegend ein Männergefängnis, es gibt aber vereinzelt Insassinnen. In Tschechien ist die Überbelegung der Haftanstalten ein großes Problem.

Schnelle Auslieferung möglich

Seit der Festnahme läuft eine Frist von 60 Tagen für eine Entscheidung. Diese dürfte nach Angaben des Gerichtssprechers um weitere 30 Tage verlängert werden. Sollten die Beschwerden abgelehnt werden, kann es schnell gehen. Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird.

Sollte die Rechtsextremistin ausgeliefert werden, würde sie zunächst ins Frauengefängnis in Chemnitz gebracht werden. Grund dafür ist eine noch entsprechende Ladung, die die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des eingetragenen Geschlechts Liebichs ausgestellt hat.

Liebichs endgültige Unterbringung steht damit aber noch nicht fest. Laut dem sächsischen Strafvollzugsgesetz folgt auf das erste Antrittsgespräch die Entscheidung der Gefängnisleitung über die genaue Unterbringungsform. Zwar sieht das Gesetz grundsätzlich eine Trennung von Männern und Frauen vor, Ausnahmen sind im Einzelfall jedoch möglich. Ausschlaggebend für die Leitung ist dabei die Frage, ob Liebich im Frauenvollzug gefährdet wäre oder selbst ein Sicherheitsrisiko für Mitinsassinnen darstellt. Die Vorgaben des Strafvollzugs bezwecken hierbei, die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Anstalt zu wahren.

Liebich schon vor fast drei Jahren verurteilt

Marla-Svenja Liebich war bereits im Juli 2023 vom Amtsgericht (AG) Halle (Saale) wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Zu diesem Zeitpunkt trat sie noch unter dem Vornamen Sven auf und war mit dem Geschlechtseintrag "männlich" registriert. 

Ende 2024, kurz nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG), ließ Liebich den Geschlechtseintrag in "weiblich" ändern und den Vornamen in Marla Svenja umschreiben. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des SBGG. Hintergrund ist, dass Liebich in der Vergangenheit wiederholt queerfeindlich aufgefallen war und rechtsextreme Positionen vertritt.

Ob die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen tatsächlich rechtsmissbräuchlich erfolgte, muss nun das AG Halle klären. Dort ist ein Verfahren anhängig, das auf die Rückgängigmachung der SBGG-Änderung gerichtet ist. Nach Angaben des Saalekreises wurde ein entsprechender Berichtigungsantrag bereits im Dezember 2025 gestellt. Über die Hintergründe des Verfahrens sowie dessen Erfolgsaussichten hatte LTO bereits berichtet.

xp/LTO-Redaktion

Mit Material von dpa

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Angst vor Unterbringung in deutschem Männergefängnis: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60156 (abgerufen am: 10.08.2026 )

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