LG Paderborn zu Unfall in Waschstraße: Betreiber muss Sicherheit um jeden Preis gewährleisten

05.02.2015

Ob durch teure Sicherheitstechnik oder durch mehr Personal: Ein Waschanlagenbetreiber muss gewährleisten, dass es durch Störungen nicht zu Auffahrunfällen kommt. Das LG Paderborn veurteilte jetzt die Versicherung des Betreibers. Die hatte sich darauf berufen, dass automatische Vorrichtungen viel zu kostspielig seien.

Der Betreiber einer Autowaschanlage haftet für Schäden an Fahrzeugen - und kann sich auch nicht damit rechtfertigen, dass Sicherheitsvorrichtungen zu teuer wären. Das hat das Landgericht (LG) Paderborn entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig (v. 26.11.2014 v. Az. 5 S 65/14).

Konkret ging es um den Fall einer Autofahrerin, die ihr Fahrzeug in eine Waschstraße gefahren hatte, in der die Fahrzeuge auf einem Band durchgezogen werden. Dort blieb das Auto vor ihr stecken, während ihr eigenes Auto weiter nach vorne gezogen wurde. Die Frau hupte, doch das Personal reagierte nicht. Als die Fahrzeuge aufeinanderprallten, entstand am Wagen der Klägerin ein Schaden von 1.300 Euro.

Der Betreiber und seine Versicherung wollten nicht zahlen. Automatische Vorrichtungen wie Lichtschranken oder Sensoranlagen, die solche Unfälle verhindern könnten, seien zu teuer, gleiches gelte für mehr Aufsichtspersonal, argumentierten sie. So sah es auch die erste Instanz. Ganz anders urteilte jetzt das LG in der Berufung: Der Betreiber müsse gewährleisten, dass im Falle einer "offenkundig gefahrenträchtigen Situation" das Laufband sofort abgeschaltet werde.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Paderborn zu Unfall in Waschstraße: Betreiber muss Sicherheit um jeden Preis gewährleisten . In: Legal Tribune Online, 05.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14599/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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