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LG Paderborn verneint Schadensersatzanspruch: 150.000-Euro-Pferd erschrickt bei Wall­fahrt und ver­letzt sich schwer

17.12.2025

Ein kleines, weißes Mini-Pony mit schwarzen Punkten hüpft in die Luft

"Kühe! Schweine! Paderborn!", lautet der stolze Schlachtruf der örtlichen Fußballfans. Pferde sind in der grünen Gegend aber auch keine Seltenheit. Foto: stock.adobe.com / Rita Kochmarjova

Ein Tierhalter ist mit seiner Klage gegen das Erzbistum Paderborn gescheitert. Das teure Tier erschrak, als Pilger während einer Wallfahrt an seiner Koppel entlangwanderten, sprang über ein geparktes Auto, stürzte und verletzte sich schwer.

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Das Erzbistum Paderborn muss einem Mann keinen Schadensersatz leisten, nachdem dessen Pferd am Rande einer Wallfahrt erschrak, stürzte, sich schwer verletzte und deshalb massiv an Wert verlor. Das hat das Landgericht (LG) Paderborn entschieden (Urt. v. 12.12.2025, Az. 2 O 197/25).

Geklagt hatte ein Pferdehalter aus Salzkotten, der 150.000 Euro Schadensersatz vom Erzbistum verlangt hatte. Eines seiner Tiere habe sich am Rande der traditionellen Wallfahrt in Verne erschrocken, als Pilger an der Koppel vorbeiliefen. Es habe daraufhin gescheut, sei über ein geparktes Auto gesprungen, gestürzt und dabei schwer verletzt worden. Das vormals sehr wertvolle Tier sei heute praktisch wertlos. Das Bistum habe dabei gegen Verkehrssicherungspflichten verstoßen, so der Mann (§ 823 I Bürgerliches Gesetzbuch i. V. m. §§ 8,10 Versammlungsgesetz NRW).

Die Klage des Mannes hat das LG nun aber abgewiesen, weil es keine Verkehrssicherungspflichten verletzt sah. Die Wallfahrt findet auf einer öffentlichen Straße statt. Widmungszweck einer Straße sei, sich darauf fortzubewegen. Dazu gehöre auch, dass bei einer Veranstaltung auf der Straße Fahnen geschwenkt und Musik gespielt werden. Es sei auch nicht nötig gewesen, dass der Veranstalter die Anwohner informieren müsse.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann noch Berufung zum Oberlandesgericht in Hamm einlegen.

dpa/ms/LTO-Redaktion

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LG Paderborn verneint Schadensersatzanspruch: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58885 (abgerufen am: 13.03.2026 )

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