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LG Osnabrück zur Meinungsfreiheit: Pelztierzüchter müssen Boykottaufruf hinnehmen

29.11.2013

Das LG Osnabrück hat am Freitag den Antrag des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter aus Melle auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Deutsche Tierschutzbüro abgelehnt. Die Tierschutzorganisation hatte die örtliche Volksbank aufgerufen, das Konto des Pelztierzüchterverbandes zu kündigen.

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Die 12. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Osnabrück hatte nichts an dem Boykottaufruf der Tierschützer zu beanstanden. Die Meinungsfreiheit des Tierschutzbüros überwiege gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Pelztierzüchterverbandes. Die Tierschützer verfolgten mit dem Boykottaufruf nämlich sozial motivierte und schützenswerte Ziele. Sie wiesen sachlich auf zu kritisierende Zustände in der Pelztierzucht hin. Darüber hinaus fehle an der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendigen Dringlichkeit. Es sei nicht ersichtlich, dass die Volksbank dem Druck der Öffentlichkeit nachgeben und das Bankkonto kündigen werde (Urt. v. 29.11.2013, Az. 12 O 2638/13).

Das Tierschutzbüro hatte die Volksbank durch einen Aufruf auf der eigenen Webseite öffentlich aufgefordert, das Konto des Pelztierzüchterverbandes zu kündigen. Eine genossenschaftliche Bank, die mit Werten wie Verantwortung und Respekt werbe, dürfe nach Auffassung des Tierschutzbüros keine Geschäfte mit Tierquälern machen. An dem Geld klebe Blut.

mbr/LTO-Redaktion

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LG Osnabrück zur Meinungsfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10208 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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