LG Osnabrück verurteilt Fußball-Rowdy: 5.000 Euro Schmerzensgeld nach Böllerwurf

24.03.2014

Ein 23-Jähriger muss 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der junge Mann war nach Überzeugung des LG Osnabrück mitverantwortlich für den Einsatz eines Sprengkörpers beim Heimspiel des VfL Osnabrück gegen den SC Preußen Münster im Jahr 2011. 33 Personen waren seinerzeit durch die Druckwelle und den Knall bei der Explosion des Böllers verletzt worden.

Nach Ansicht der 2. Zivilkammer des Landgerichtes (LG) Osnabrück begründet sich die Schadensersatzhaftung bereits aus der Tatsache, dass der Beklagte dem eigentlichen Werfer vor der Osnatel-Arena den Sprengkörper übergab.

Dies sei ein schuldhafter Verstoß gegen § 27 Sprengstoffgesetz und § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne Erlaubnis verboten ist. Zudem soll der junge Mann dann im Stadion noch einmal mit dem Werfer darüber gesprochen haben, wohin dieser den Sprengkörper werfen solle. Dadurch habe er zumindest billigend in Kauf genommen, dass der Sprengsatz im Stadion zur Explosion gebracht werde und andere dadurch verletzt würden (Urt. v. 24.03.2014, Az. 2 O 2628/13).

Geklagt hatte ein Polizeibeamter, der seit dem Vorfall unter einem Tinnitus leidet und zudem ein Hörgerät tragen muss. Das Gericht hielt hierfür ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro für angemessen.

Der Osnabrücker Polizeibeamte ist jedoch nicht der einzige, der damals zu Schaden kam. Neben ihm waren 32 weitere Personen durch die Explosion des Böllers im alten Spielertunnel der Osnatel-Arena verletzt worden - sechs davon haben ebenfalls Schmerzensgeldansprüche zwischen 4.000 und 6.500 Euro klageweise beim LG angemeldet. Auch der eigentliche Böllerwerfer wurde bereits zur Zahlung von 5.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, die Vollstreckung sei "bislang aber nicht erfolgreich" gewesen, teilte das Gericht mit.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Osnabrück verurteilt Fußball-Rowdy: 5.000 Euro Schmerzensgeld nach Böllerwurf . In: Legal Tribune Online, 24.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11426/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen