Wegen ungewollter Küsse im Richterzimmer, Flirts und Chats mit "Dirty Talk" war ein Richter am AG Lingen vor dem LG Osnabrück angeklagt. Das sprach ihn nun wegen zwei Fällen sexueller Belästigung schuldig und im Übrigen frei.
Ein Richter aus dem Kreis Steinfurt ist wegen zwei Fällen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Strafe beläuft sich auf 70 Tagessätze zu je 100 Euro. Also insgesamt 7.000 Euro muss der Jurist wegen übergriffiger Handlungen während seiner Dienstzeit gegen eine Richterin zahlen. Der Mann hatte nach Überzeugung des Landgerichts (LG) Osnabrück zu zwei verschiedenen Gelegenheiten versucht, seine Kollegin gegen ihren Willen auf den Mund zu küssen. In den weiteren Anklagepunkten wurde der 44-Jährige freigesprochen (Urt.v.06.01.2026, Az. 15 Kls 5/25).
Nach den Feststellungen des Gerichts war der Verurteilte schon lange in der niedersächsischen Justiz tätig. Der verheiratete Familienvater habe in seinem Beruf unter anderem durch sein "selbstbewusstes und sicheres Auftreten" Ansehen erworben. Als Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer habe er jedoch seine Stellung genutzt, um seinen "sexuellen Bedürfnissen nachzugehen".
Mit mindestens fünf Arbeitskolleginnen hatte der verurteilte Jurist laut Urteil eine Affäre oder versuchte zumindest, diese einzugehen. Der Richter sagte in seiner Urteilsverkündung: "Bei ihnen war die Hose einfach näher als das Hirn."
Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und vier Monate Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Die Anklage hielt den vorläufig vom Dienst suspendierten Juristen nicht nur wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung für schuldig. Zusätzlich hatte sie ihm die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in drei Fällen sowie sexuelle Belästigung und Nachstellung vorgeworfen.
Unter anderem soll der Angeklagte eine Kollegin mit dem Kopf gegen eine Tür gedrückt und sie im Intimbereich berührt haben. Von einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Gerichts soll er Fotos, die sie leicht bekleidet zeigten, unberechtigt weiterverbreitet haben. Und er soll einer Kollegin mit anzüglichen Bemerkungen in einem Chat nachgestellt haben, obwohl diese deutlich gemacht habe, dass sie dies nicht wolle.
Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch beantragt. Der angeklagte Richter hatte einen Großteil des Geschehensablaufs zwar eingeräumt; "90 Prozent", wie er selbst sagte, seien unstreitig. Anzügliche Chatnachrichten, Küsse und Körperlichkeiten habe es demnach gegeben. Im Gegensatz zur Darstellung der von vier Frauen stammenden Anschuldigungen habe all dies jedoch einvernehmlich und sicher nicht illegal stattgefunden. Den Zeuginnen warf er in seinem letzten Wort "Lügen und Verzerrungen" vor.
Freispruch in zwei Anklagepunkten
Das Urteil des LG bewegt sich nun genau in der Mitte. Das Gericht sah die zwei Kussversuche als erwiesen an. Sie wertete die Kammer als sexuelle Belästigung (§ 184i Strafgesetzbuch, StGB).
Eine Strafbarkeit wegen Stalkings verneinte das Gericht aus rechtlichen Gründen. Das geschilderte Verhalten des Anklagten trage den Tatvorwurf der Nachstellung nach § 238 StGB nicht. Was den Vorwurf des sexuellen Übergriffs (§ 177 StGB) auf und der Körperverletzung (§ 223 StGB) an einer weiteren Kollegin angeht, war das Gericht nicht davon überzeugt, dass dieser Vorfall so stattgefunden hat.
Der Verurteilte kann binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
dpa/mk/LTO-Redaktion
Wegen sexueller Belästigung: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58996 (abgerufen am: 18.02.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag