Ein Orthopäde soll tausende intime Aufnahmen von Patientinnen gefertigt und zahlreiche Frauen ohne medizinischen Grund berührt haben. Das LG Osnabrück verhängte neben einer Haftstrafe auch ein lebenslanges Behandlungsverbot.
Ein Orthopäde ist unter anderem wegen des heimlichen Fotografierens von Patientinnen und sexuellen Missbrauchs zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Osnabrück verurteilte den 43-Jährigen außerdem zu einem lebenslangen Verbot, als Orthopäde weibliche Patienten zu behandeln. Er wurde auch der Herstellung kinder- und jugendpornografischen Materials schuldig gesprochen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Arzt aus dem Landkreis Osnabrück seit 2018 heimlich mit einem Smartphone Patientinnen in seinem Behandlungszimmer gefilmt hat. Später sei er dazu übergegangen, seine Opfer – darunter auch ein Kind und mehrere Jugendliche – mit entblößtem Oberkörper und heruntergezogenem Slip von vorn heimlich zu fotografieren und sie dabei im Intimbereich zu berühren.
Er habe den Patientinnen erklärt, dass es sich um medizinische Untersuchungen gehandelt habe – in Wahrheit habe es keine medizinischen Gründe gegeben, sagte die Vorsitzende Richterin Nadine Laatz-Petersohn. Mehr als 190 Fälle seien seit vergangenem Oktober von der Kammer bewertet worden, bei rund der Hälfte sei es zusätzlich zu den heimlichen Fotos auch zu den medizinisch nicht zu rechtfertigenden Berührungen im Intimbereich gekommen.
Gericht prüfte auch Unterbringung in Psychiatrie
Rechtlich ging es dabei insbesondere um Sexualdelikte unter Ausnutzung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patientinnen. In Betracht kamen unter anderem sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (§ 174c Strafgesetzbuch – StGB), Verletzungen des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) sowie Delikte aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpornografie (§§ 184b, 184c StGB).
Die Kammer sei überzeugt, dass der Mediziner seinem voyeuristischen Trieb nachgehen wollte, führte Laatz-Petersohn aus. Diesen habe er eigenen Angaben zufolge bereits in der Pubertät verspürt. Während seines Studiums habe er heimlich Kommilitoninnen gefilmt. Als er nach seiner Facharztausbildung mit seiner Frau eine eigene Praxis geführt habe, habe er wegen der großen beruflichen Belastung immer häufiger seinem Trieb nachgegeben.
Dem Mediziner habe es Befriedigung gegeben, sich die heimlich angefertigten Aufnahmen im Nachhinein anzusehen und die aus seiner Sicht besten Fotos auszuwählen. Dabei sei die voyeuristische Neigung im Laufe der Zeit für ihn immer drängender geworden – und in einigen Fällen habe er auch keine Kontrolle mehr darüber gehabt, sagte die Richterin.
Die Kammer habe daher auch überlegt, ob nicht die Einweisung in eine psychiatrische Klinik in Betracht komme. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB setzt voraus, dass der Täter wegen einer psychischen Störung schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig ist und künftig erhebliche Straftaten zu erwarten sind.
Letztlich habe man ein Verbot der Behandlung weiblicher Patienten gewählt, weil der Angeklagte die voyeuristische Neigung nur bei Frauen habe. Unter den mehr als 9.000 Aufnahmen, die während des Prozesses gesichtet wurden, habe sich kein einziger Mann befunden. Das verhängte lebenslange Verbot, als Orthopäde weibliche Patienten zu behandeln, ist strafrechtlich als Berufsverbot einzuordnen. Nach § 70 StGB kann ein Gericht einem Verurteilten die Ausübung eines Berufs oder Berufszweigs untersagen, wenn die Tat unter Missbrauch des Berufs oder unter grober Verletzung beruflicher Pflichten begangen wurde und weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu befürchten sind.
Anzeige brachte Ermittlungen ins Rollen
Die juristische Aufarbeitung war Ende 2021 durch die Anzeige einer Patientin ins Rollen gebracht worden. Diese hatte den Verdacht, dass sie gegen ihren Willen mit dem Handy gefilmt worden war. Anfang 2022 wurde die Praxis durchsucht. "Die Kammer ist überzeugt: Ohne Anzeige hätten Sie weitergemacht", sagte die Richterin zum Angeklagten.
"Sie wollten Ihr Leben lang Arzt werden, wollten Menschen helfen, sie waren angesehen und geschätzt, die Patienten sind gerne zu Ihnen gekommen", sagte die Richterin. Er habe für viele Patientinnen als ein "fantastischer Orthopäde" gewirkt. Umso größer sei für die Betroffenen das Erschrecken gewesen, als sie im Zuge der Ermittlungen von den Tatvorwürfen hörten.
Viele Betroffene verloren Vertrauen in Ärzte
"Die meisten haben mit Schock, Scham, Trauer und Fassungslosigkeit reagiert", sagte Laatz-Petersohn. Einige Patientinnen hätten seitdem ihr Vertrauen in Ärzte komplett verloren, andere hätten als Folge auch im privaten Bereich Scheu vor intimen Berührungen aufgebaut. Immerhin habe die Kammer keine Hinweise, dass die Aufnahmen an Dritte gegangen seien.
Folgen habe das Ermittlungsverfahren auch für den Angeklagten gehabt. Er sei seit Anfang 2022 arbeitsunfähig und habe einen Suizidversuch unternommen, sei zeitweise in einer psychiatrischen Klinik gewesen. Seine Ehe sei gescheitert. Inzwischen lebe er alleine und werde psychiatrisch behandelt, sagte die Richterin.
Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist bislang offen. Gegen Entscheidungen des LG kann Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt werden.
BGH musste sich bereits mit ähnlichem Fall beschäftigen
2021 bestätigte er die Verurteilung eines Gynäkologen, der Patientinnen während Vorsorgeuntersuchungen heimlich im Intimbereich gefilmt hatte (Beschl. v. 02.02.2021, Az. 4 StR 364/19). Der BGH stellte in dem Fall klar, dass § 174c StGB auch bei Vorsorgeuntersuchungen greift, obwohl dort nicht zwingend bereits eine konkrete Erkrankung vorliegen muss. Entscheidend sei das besondere Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arzt und Patientin sowie die Autoritätsposition des Arztes und die daraus entstehende Hemmung, sich gegen unerwünschte Handlungen zur Wehr zu setzen.
dpa/fz-LTO-Redaktion
Sexualdelikte im Behandlungszimmer: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59957 (abgerufen am: 16.06.2026 )
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