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Irrtümlich als Straftäter gesucht: Bank haftet nicht für fal­sche Fahn­dungs­bilder

29.07.2020

Polizist steht vor einem Einsatzwagen

© Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com

Weil ein Mann irrtümlich von der Polizei mit einem öffentlichen Fahndungsbild für eine Straftat in einer Bank gesucht wurde, verlangte er von seinem Geldinstitut 500.000 Euro. Verklagt hat er damit den Falschen, so das LG Osnabrück.

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Ein Mann ist mit einer Zivilklage gegen seine Bank wegen eines falschen Fahndungsfotos der Polizei gescheitert. Wie das Landgericht (LG) Osnabrück am Mittwoch mitteilte, hatte der klagende Mann von seiner Bank Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 500.000 Euro verlangt, weil die Polizei irrtümlich ein von der Überwachungskamera in der Bankfiliale aufgenommenes Foto von ihm zusammen mit einem Fahndungsaufruf veröffentlicht hatte (Urt. v. 07.07.2020, Az. 4 O 3406/19).

Der Mann aus Lingen hatte im Sommer 2017 die Bankfiliale besucht und mit einer Angestellten gesprochen. Am selben Tag wollte ein anderer Mann mit gefälschten Papieren dort ein Konto eröffnen. Die Bank zeigte die Straftat an, die Polizei ließ sich die Videoaufzeichnungen aushändigen. Fälschlicherweise waren die Ermittler der Auffassung, der klagende Mann wäre der gesuchte Täter. Sie ließen das Bild in der örtlichen Tageszeitung veröffentlichen. Nachdem sich der Irrtum kurz darauf aufgeklärt hatte, wurde der Fahndungsaufruf nach 24 Stunden zurückgezogen.

Der klagende Bankkunde war der Ansicht, seine Bank hätte die Überwachungsbilder vor der Herausgabe an die Polizei sichten und die Kunden als solche kennzeichnen müssen. Die Bank hingegen verwies darauf, die Bilder allein aufgrund der behördlichen Anordnung herausgegeben zu haben und nicht für die Auswertung verantwortlich gewesen zu sein.

Das LG gab nun der Bank Recht: Die Ermittlung des Sachverhalts bei Straftaten sei Sache der Strafverfolgungsbehörden und nicht des Anzeigeerstatters. Die Bank habe auch nicht damit rechnen müssen, dass die Polizei unter zwölf verschiedenen Personen auf den Videobildern ohne weitere Rücksprache den Kläger als Verdächtigen herausgreifen würde. Der Mann habe damit schlicht den Falschen verklagt, sagte ein Gerichtssprecher.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Irrtümlich als Straftäter gesucht: Bank haftet nicht für falsche Fahndungsbilder . In: Legal Tribune Online, 29.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42350/ (abgerufen am: 12.08.2022 )

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