LG Nürnberg-Fürth zu Ebay: Kleidung rechtsextremer Szene bleibt verboten

17.05.2013

Die Internetplattform Ebay hatte den Handel mit bestimmten, der rechtsextremen Szene zugeordneten Kleidungsmarken gesperrt. Das Unternehmen, dem diese Marken gehören, scheiterte nun mit seinem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz dagegen vor dem LG Nürnberg-Fürth.

Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth lagen schon die Voraussetzungen für eine Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes nicht vor. Würde Ebay "einstweilen" gerichtlich gezwungen, den Vertrieb bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu erlauben, könne das nicht mehr rückgängig gemacht werden, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Waren der klagenden Markeninhaberin zu Recht vom Verkauf ausgeschlossen wurden. Im Ergebnis würde dies also die Hauptsache vorwegnehmen, was nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig ist.

Der Ebay drohende Schaden, nämlich mit in rechtsextremen Kreisen beliebter Kleidung in Verbindung gebracht zu werden, wiege schwerer als ein etwaiger Umsatzrückgang der Markeninhaberin (Urt. v. 17.05.2013, Az. 4 HK 1975/13).

Die Internetplattform sei auch entgegen der Ansicht des klagenden Unternehmens kein marktbeherrschendes Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechts, da zum relevanten Markt auch andere Online-Shops gehörten. Die Markeninhaberin könne daher zumutbar auf andere Anbieter ausweichen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Nürnberg-Fürth zu Ebay: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8755 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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