Ein Lokführer hatte Schmerzensgeld von den Eltern eines jungen Mannes gefordert, nachdem sich dieser vor den Zug des Lokführers geworfen hatte. Nun haben sich die Parteien in einem außergerichtlichen Vergleich auf eine Geldzahlung an den Lokführer geeinigt. Dies teilte ein Sprecher des LG Nürnberg-Fürth am Montag mit.
Bei einem eintägigen Prozess zu dem Fall Ende Juli hatte das Landgericht (LG) in seinem Vergleichsvorschlag einen Betrag zwischen 3000 und 5000 Euro in die Diskussion gebracht. Über die tatsächliche Höhe der Summe sei Stillschweigen vereinbart worden (Außergerichtlicher Vergleich, Az. 8 O 9532/10).
Der Student hatte sich auf der Strecke Nürnberg und Lauf vor einen Zug geworfen. Der Lokführer hatte die Erben des Toten auf Zahlung von 15 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Er leide unter Alpträumen und starken
Kopfschmerzen, hatte sein Anwalt die Klage begründet.
Formell geklagt hatte dabei die Ehefrau des Lokführers, an die dieser seine Schmerzensgeldforderung abgetreten hatte. Dank dieses juristischen Kniffs sollte der Lokführer als Zeuge in eigener Sache aussagen können.
Der Vergleich könnte sich auf ähnliche Fälle auswirken. Lokführer ziehen gegen Angehörige von Selbstmördern selten vor Gericht, oft wegen moralischer Bedenken. Aus juristischer Sicht könnten Erben aber durchaus für das Verhalten des Verstorbenen verantwortlich gemacht werden.
dpa/cla-Redaktion
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LG Nürnberg- Fürth: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4331 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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