Nach einem folgenschweren Unfall an einem Bahnsteig bekommt ein Schüler aus Mittelfranken 35.000 Euro Schmerzensgeld sowie 3.317,65 Euro Schadenersatz von der Deutschen Bahn. Dies entschied das Gericht mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil.
Die von der DB Station u. Service AG beauftragten Drittunternehmen hätten nicht die erforderlichen, möglichen und auch zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um den Bahnsteig bei den zum Unfallzeitpunkt vorherrschenden winterlichen Verhältnissen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten (Urt. v. 18.05.2011, Az. 2 O 8329/10).
Der minderjährige Kläger war im Februar 2010 nach einem Discobesuch im Bahnhof Reichenschwand (Landkreis Nürnberger Land) verunglückt. Der
damals 16-Jährige war auf dem Bahnsteig ausgerutscht und mit seinem linken Fuß ins Gleis geraten. Ein einfahrender Zug überrollte den Fuß, der trotz mehrerer Operationen amputiert werden musste.
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) dienen die auf den Bahnsteigen des Bahnhofs Reichenschwand sowie auf den Bahnsteigen nahezu sämtlicher Bahnhöfe angebrachten weißen Linien als Warnzeichen, um für Zugreisende den gefährlichen Bereich unmittelbar neben der Bahnsteigkante kenntlich zu machen.
Es genüge deshalb bei winterlichen Verhältnissen nicht, nur den Bereich vor der weißen Linie zu räumen und den Bereich von der weißen Linie bis zur Bahnsteigkante in ungeräumtem Zustand zu belassen. Daher hafteten die drei beklagten Unternehmen DB Regio AG, DB Netz AG und die DB Station u. Service AG als Gesamtschuldner dem Kläger auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
tko/LTO-Redaktion
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LG Nürnberg-Fürth: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3309 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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