Der Streit zwischen dem Youtuber "Drachenlord" und seinen Gegner:innen beschäftigt die Justiz weiter. Jetzt muss er erneut vor Gericht - und hofft, eine Haftstrafe doch noch abwenden zu können.
Der Prozess gegen den Youtuber "Drachenlord" geht im Frühjahr in die zweite Runde. Die Berufungsverhandlung gegen den 32-Jährigen wird am 23. März vor dem Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth beginnen, wie ein Justizsprecher am Dienstag auf Anfrage sagte. Die Ladung sei ihm zugestellt worden (Az. 4 NS 955 JS 163 614/19).
Das Amtsgericht (AG) Neustadt an der Aisch hatte den Videoblogger im Oktober wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch er legten gegen das Urteil Berufung ein.
Der Videoblogger aus Mittelfranken streitet sich seit Jahren mit seinen Gegner:innen. Diese sogenannten Hater beschimpfen ihn nicht nur im Internet, sondern tauchen auch regelmäßig vor seinem Haus in dem Dorf Altschauerberg auf. Die Polizei rückt nach eigenen Angaben mehrmals täglich wegen Ruhestörung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und anderer Delikte aus.
In mehreren Fälle wurde der "Drachenlord" nach gegenseitigen Beschimpfungen handgreiflich: Vor Gericht gab er selbst zu, einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und an der Stirn verletzt zu haben. Einen anderen habe er in den Schwitzkasten genommen und geschlagen. Auch Polizisten habe er beleidigt.
Einige dieser Taten beging er in seiner Bewährungszeit. Im September 2019 hatte das AG ihn bereits wegen einer Pfefferspray-Attacke zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft auch eine höhere Haftstrafe für ihn gefordert, als die Richterin am Ende verhängte.
"Täter und Opfer zugleich"
"Dieses Urteil ist nicht leicht gewesen", sagte diese bei der Urteilsbegründung. Der Youtuber sei Täter und Opfer zugleich. "Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben." Es gebe Leute, die sich daran ergötzten, ihn psychisch fertig zu machen und zu provozieren, kritisierte die Richterin. Er begebe sich aber auch selbst immer wieder in die Schusslinie.
In dem Prozess hatte der "Drachenlord" angekündigt, dass er sein Haus inzwischen verkauft habe und aus Altschauerberg wegziehen werde. In einem Video auf der Plattform Youtube sagte er am Samstag, dass der Verkauf nun rechtskräftig sei und er spätestens am 5. Januar ausgezogen sein müsse.
Eine Bestätigung der Gemeinde Emskirchen, zu der Altschauerberg gehört, gibt es nicht. Zu Kauf- und Grundstücksangelegenheiten gebe man keine Auskunft, teilte diese mit. Der Justizsprecher betonte aber mit Blick auf den möglichen Umzug: Sollte der Youtuber im März nicht zu der Verhandlung erscheinen, werde die Berufung automatisch zurückgezogen, und er müsse die Haft antreten.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Termin für Berufungsverhandlung bekanntgegeben: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47009 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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