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LG Münster zu falscher Anlageberatung: Lottomillionen weg - Bank muss Schadensersatz zahlen

24.04.2014

Die Privatbank Merck Finck & Co. muss einem Lottomillionär wegen falscher Beratung eine halbe Million Euro Schadenersatz zahlen. Dies entschied das LG Münster am Donnerstag. Der Mann aus Herne hatte im Jahr 2005 rund sechs Millionen Euro gewonnen und das Geld anschließend auf Empfehlung der Bank in riskante Fonds investiert und nach eigener Aussage zum Großteil verloren.

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Laut Urteil des Landgerichts (LG) Münster wurde der Lottomillionär nicht anlegergerecht beraten (Urt. v. 24.04.2013, Az. 114 O 110/12). "Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen und werden unsere weiteren Schritte prüfen", sagte Gregor Rodehüser, Sprecher von Merck Finck & Co., nach der Urteilsverkündung. "Wir nehmen die Situation sehr ernst und sehen uns sehr genau an, wo unsere Qualitätssicherung nicht gegriffen hat."

Nach Angaben des LG war der einstige Glückspilz nach dem Gewinn von 6,3 Millionen Euro von Westlotto an Berater der Privatbank verwiesen worden. In der Folgezeit wurden nach und nach immer neue Anlagen getätigt. Im konkreten Fall ging es um einen Investment-Fonds in New Jersey. Dass es sich dabei um eine hochriskante Anlage mit Gefahr des Totalverlustes gehandelt habe, sei der Familie nicht vermittelt worden. Der von der Bank zu zahlende Schadensersatz beläuft sich auf genau 509.646,87 Euro. Auf eine detaillierte Urteilsbegründung verzichtete das Gericht am Donnerstag.

Gericht: Banken verharmlosten Risiken

Der Tochter des Klägers waren in einem früheren Urteil bereits rund 180.000 Euro Schadensersatz zugesprochen worden. Ihr war ein Teil des Lottogewinns übertragen worden. Im damaligen Urteil war eindeutig Stellung bezogen worden. Dort heißt es: "Das Gericht geht davon aus, dass die Berater über Risiken und Wesen der Beteiligungen nicht zum Verständnis der Kläger aufgeklärt und diese verharmlost haben." Die Lottogewinner seien mit der unerwarteten Situation völlig überfordert gewesen. Die Berater der Bank hätten außerdem gemerkt, dass sie von Kapitalanlagen keine Ahnung hatten. Als Zocker könnte die Familie auf keinen Fall bezeichnet werden.

Das Urteil der 114. Zivilkammer ist nicht rechtskräftig.

dpa/age/LTO-Redaktion

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LG Münster zu falscher Anlageberatung: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11784 (abgerufen am: 12.06.2026 )

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