Der Streit um Holzlieferungen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der österreichischen Klausner-Gruppe kommt vor den EuGH. Das hat das LG Münster am Donnerstag beschlossen. Nach Ansicht der Richter könnte der 2007 auf sieben Jahre geschlossene Liefervertrag zwischen dem Land und dem Sägewerk-Unternehmen gegen Beihilferecht verstoßen und damit eine illegale Begünstigung innerhalb der EU darstellen.
Das Landgericht (LG) Münster legt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) konkret die Frage vor, ob es die in einem früheren Urteil rechtskräftig festgestellte Wirksamkeit der Holzlieferverträge erneut überprüfen muss (Beschl. v. 18.09.2014, Az. 12 c E – 29.58). Die Verträge stellen seiner Auffassung nach eine unzulässige Beihilfe dar.
Bizarres Detail des Ganzen: Das LG Münster selbst hatte damals die Verträge in einem erstinstanzlichen Feststellungsurteil für wirksam erklärt (Urt. v. 17.02.2012, Az. 011 O 37/11). Dies wurde auch vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigt (Urt. v. 03.12.2012, Az. I-2 U 52/12). Sollte der EuGH tatsächlich einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht feststellen, so könnte die Rechtskraft des nationalen Urteils unter bestimmten Voraussetzungen nun wieder durchbrochen werden.
In einem erneuten Urteil müsste das LG unter Beachtung der europäischen Bewertung neu entscheiden - ein festgestellter Verstoß würde dabei zur Gesamtnichtigkeit der Vereinbarungen führen. Damit könnte Klausner die von ihr geltend gemachten Ansprüche nicht mehr auf die Vereinbarungen stützen.
Hintergrund ist ein überdimensionierter Vertrag, den die frühere schwarz-gelbe Landesregierung mit dem Tiroler Unternehmen nach dem Orkan Kyrill geschlossen hatte - das Land Nordrhein Westfalen wollte die durch den Sturm entwurzelten Bäume loswerden. Inzwischen steht aber fest, dass die vereinbarten Liefermengen in Nordrhein-Westfalen gar nicht vorhanden sind. Klausner hat das Land daher auf 56 Millionen Euro Schadensersatz verklagt und weiterhin die vereinbarte Holzlieferung gefordert.
dpa/age/LTO-Redaktion
Streit um Holzlieferung nach Sturm Kyrill: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13233 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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