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LG Münster zu gepfändetem Haustier: Ent­schei­dung im Streit um Mops Edda

05.04.2023

Ein Mops (nicht Edda, aber wir sind uns sicher, dass auch sie sehr süß aussieht)

Die Geschichte des gepfändeten Mopses Edda sorgte bundesweit für Schlagzeilen, nun hat das LG Münster entschieden. Foto: Viorel Sima

Nach jahrelangen Verhandlungen, einem gescheiterten Befangenheitsantrag und einer Strafanzeige könnte der Streit um Mops Edda nun sein Ende gefunden haben. Am Mittwoch entschied das LG Münster, dass der Klägerin kein Schadensersatz zustehe.

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Ein sich seit Jahren ziehender Streit um einen gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mops aus Ahlen im Münsterland ist vorerst beendet. Das Landgericht (LG) Münster hat am Mittwoch per Urteil (v. 05.04.2023, Az.: 02 O 376/19) die Klage der Mops-Käuferin weitgehend abgewiesen. Dass das Tier - wie von der klagenden Käuferin behauptet - zum Zeitpunkt des Kaufs neben einer Augenreizung noch an weiteren Krankheiten litt, konnte das LG nicht feststellen. Die Frau hatte in der Zeit nach dem Kauf Tausende Euro für Tierarztbehandlungen bezahlt und so in den Mops investiert, weil sie nach eigenen Angaben so sehr an dem Tier hängt. Lediglich eine fehlende Impfung bemängelte das Gericht. Der Streitwert der Klage liegt bei rund 19.000 Euro.

Die Stadt Ahlen als Beklagte muss der Frau lediglich mehrere Hundert Euro plus Zinsen für angefallene Kosten erstatten. Noch liegt das schriftliche Urteil den Parteien nicht vor, die klagende Hundekäuferin kann aber noch Berufung gegen das Urteil zum Oberlandesgericht Hamm einlegen. In Anbetracht des bisherigen Verlaufs des Rechtsstreits liegt ein solcher Schritt wohl nicht fern, entsprechende Signale der Frau habe es am Mittwoch aber noch keine gegeben, so die Sprecherin des LG Münster auf LTO-Anfrage.

Mops Edda - später von ihrer neuen, jetzt klagenden Halterin umbenannt in "Wilma" - hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, nachdem das Tier von der Stadt Ahlen (Kreis Warendorf) bei einer Schuldnerin im Jahr 2018 gepfändet und über das Internet für 690 Euro an die jetzt klagende Frau aus Wülfrath (Kreis Mettmann) verkauft worden war. Die Käuferin fühlte sich getäuscht, da der Mops - entgegen der Angaben in der Internet-Annonce - nicht gesund gewesen sei. Zwischenzeitlich erstattete sie sogar Strafanzeige gegen einen Vollziehungsbeamten der Stadt Ahlen, das Ermittlungsverfahren war aber wegen Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt worden.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

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LG Münster zu gepfändetem Haustier: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51492 (abgerufen am: 20.05.2025 )

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