LG München I zu Tom-Cruise-Film: Kopierwerk muss nicht für unbrauchbare Produktion zahlen

09.03.2012

Die Filmherstellungsfirma Arri kann nicht wegen Schäden an einer Kopie der Stauffenberg-Verfilmung "Operation Walküre" zur Kasse gebeten werden. Dies entschied das LG München I am Donnerstag.

Die US-amerikanische Versicherung Fireman's Fund hatte rund 300.000 Euro von dem Unternehmen gefordert, weil der Film, in dem Tom Cruise den Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg spielt, beschädigt aus dem Arri-Kopierwerk zurückkam. Ausgerechnet die umstrittene, im Berliner Bendlerblock gedrehte Schlüsselszene war komplett mit einem wellenförmigen Schleier überzogen und darum weitgehend unbrauchbar.

Die Szene musste aufwendig nachgedreht, Kulissen wieder aufgebaut und Schauspieler nach Berlin zurückgeholt werden. Die Kosten übernahm die Versicherung der Produktionsfirma - und die wollte das Geld von Arri zurück. Das in Anspruch genommene Unternehmen pochte aber auf einen in der Branche üblichen Brauch, dass Schäden an Kopien von der Versicherung übernommen werden - ohne dass diese dann Regressforderungen an das Kopierunternehmen stellt.

Das Landgericht (LG) München I gab Arri recht und wies die Klage ab (Urt. v.  08.03.2012, Az. 7 O 16629/08). Im November hatte das LG in einer mündlichen Verhandlung noch die Möglichkeit ausgeräumt, dass Arri-Mitarbeiter die Kopie absichtlich beschädigt haben könnten. In diesem Fall hätte der branchenübliche Brauch nicht gegolten."Aus den Aussagen der hierzu angehörten Zeugen ergab sich allerdings nichts dafür, dass Mitarbeiter des Kopierwerks das Filmmaterial vorsätzlich beschädigt haben", hieß es im Urteil.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG München I zu Tom-Cruise-Film: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5739 (abgerufen am: 03.10.2024 )

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