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Hoeneß-Urteil wird rechtskräftig: Staatsanwaltschaft geht nicht in Revision

17.03.2014

Die Münchner Staatsanwaltschaft legt keine Rechtsmittel gegen das Urteil gegen Uli Hoeneß ein. Damit wird die Entscheidung des Landgerichts München demnächst rechtskräftig und es steht endgültig fest, dass der langjährige Präsident des FC Bayern München ins Gefängnis muss.

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"Die Staatsanwaltschaft München II wird im Strafverfahren gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung keine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 13.03.2014 einlegen", teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Hoeneß hatte bereits am vergangenen Freitag erklärt, dass er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Revision einlegen werde. Da nun auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, wird Hoeneß in ein paar Wochen zum Haftantritt geladen. Zuvor muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegen. Hoeneß wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen.

Das Landgericht München II hatte den inzwischen zurückgetretenen Bayern-Boss am vergangenen Donnerstag wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt (Urt. v. 13.03.2014, Az. W5 KLs 68 Js 3284/13). Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen gefordert.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Hoeneß-Urteil wird rechtskräftig: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11351 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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