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LG München I bestätigt einstweilige Verfügung: Ritter Sport obsiegt gegen Stiftung Warentest

13.01.2014

"Voll-Nuss" von Ritter Sport

Bild: Alfred Ritter GmbH & Co. KG

Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat sich im Streit um die Kennzeichnung eines Vanillearomas gegen die Stiftung Warentest durchgesetzt. Das LG München entschied am Montag, dass die Stiftung Warentest nicht behaupten darf, dass die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein chemisch hergestelltes Vanillearoma enthalte.

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Darüber hinaus darf die Stiftung Warentest nicht mehr behaupten, die Sorte "Voll-Nuss" habe wegen "Irreführung" nicht verkauft werden dürfen. Die 9. Zivilkammer des Landgerichtes (LG) München I bestätigte damit eine einstweilige Verfügung, die Ritter Sport im vergangenen November gegen die Stiftung Warentest erwirkt hatte. Für den Fall des Verstoßes gegen die einstweilige verfügung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro (Urt. v. 13.01.2014, Az. 9 O 25477/13).

Auslöser des Streits war ein Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen, den die Stiftung Warentest im November vergangenen Jahres veröffentlich hatte. Darin hatten die Prüfer bemängelt, die Ritter Sport-Schokolade bestehe nicht ausschließlich aus natürlichen Zutaten, da sie das chemisch hergestellte Vanillearoma Piperonal enthalte. Im Gesamturteil vergab sie daher für die Schokolade die Note "mangelhaft".

mbr/LTO-Redaktion

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LG München I bestätigt einstweilige Verfügung: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10643 (abgerufen am: 21.05.2025 )

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