Nach der Bekanntgabe einer neuen Millionen-Schuld ist der zweite Tag des Steuerprozesses gegen Uli Hoeneß am Dienstagnachmittag zu Ende gegangen. Die neue Steuerschuld liegt nach Angaben der Münchner Staatsanwaltschaft bei 27,2 Millionen Euro.
Zu den 23,7 Millionen Euro, die aus neuen Unterlagen von der Rosenheimer Steuerfahndung errechnet worden waren, kommen demnach noch die 3,5 Millionen Euro aus der ursprünglichen Anklage gegen den Bayern-Präsidenten hinzu.
Der Zeitplan mit einer Urteilsverkündung am Donnerstag könnte weiter eingehalten werden (Az. W5 KLs 68 Js 3284/13). Das Gericht will aber erst den Mittwoch abwarten. Am dritten Prozesstag sollen als weitere Zeugen ein Betriebsprüfer sowie ein EDV-Mann des Finanzamtes Rosenheim gehört werden. Nach den neuen Enthüllungen muss Hoeneß mehr denn je eine Gefängnisstrafe befürchten.
Die Steuerstrafrechts-Expertin Christine Varga hält trotz der zurückgehaltenen Unterlagen sowie einer weit höheren Steuerschuld als angenommen eine Bewährungsstrafe für Hoeneß nach wie vor für möglich. Wegen seiner Selbstanzeige sei "eine Bewährungs- in Verbindung mit einer Geldstrafe durchaus möglich".
Das könne auch "trotz der formalen Unregelmäßigkeiten von zurückgehaltenen Daten erheblich zu seinen Gunsten gewichtet werden", sagte Varga am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.
dpa/age/LTO-Redaktion
Zweiter Tag im Hoeneß-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11299 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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