Uli Hoeneß ist am Donnerstag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das LG München II sprach den Präsidenten des FC Bayern München der Steuerhinterziehung in sieben Fällen schuldig.
Damit hält das Landgericht (LG) München II, das mit dem Strafmaß zwei Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft bleibt, die Selbstanzeige des Bayern-Präsidenten für unwirksam. Beide Parteien können gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Es handele sich um einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung, hatte Staatsanwalt Achim von Engel in seinem Plädoyer gesagt.
Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe, hatte der Ankläger eingeräumt. Der Prozess habe einen "gewaltigen medialen Wirbelsturm" ausgelöst. Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden.
Auch Hoeneß' Lebensleistung, sein soziales Engagement und die verunglückte Selbstanzeige können den Bayern-Boss aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor einer Gefängnisstrafe bewahren. Gewichtige Milderungsgründe, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen würden, seien das alles nicht, hatte von Engel erklärt.
Verteidiger: Ohne Selbstanzeige wären Ermittlungen ergebnislos geblieben
Die Verteidigung sah das anders und hielt maximal eine Bewährungsstrafe für angemessen. "Die Tat wird überlagert von einer vollständigen Rückkehr zur Steuerehrlichkeit", hatte Anwalt Hanns Feigen in seinem Plädoyer gesagt. Ohne die Selbstanzeige wären die Ermittlungen der Behörden ergebnislos verlaufen, so der Anwalt. Dem hatte Hoeneß in seinen Schlussworten nichts hinzuzufügen.
Die Anklage war ursprünglich von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe des Prozesses hatte sich diese Summe auf mindestens 27,2 Millionen Euro erhöht. Die Verteidigung hatte diese Steuerschulden anerkannt.
Bayern-München-Aufsichtsrat Martin Winterkorn hat für den Fall eines Urteils im Steuerprozess gegen den Clubpräsidenten Uli Hoeneß eine Reaktion des Kontrollgremiums in Aussicht gestellt. Hoeneß ist der Aufsichtsratsvorsitzende beim Rekordmeister.
Update vom 13.03.2014, 14:53 Uhr: Der Anwalt des zu einer Haftstrafe verurteilten Uli Hoeneß will Rechtsmittel gegen das Urteil im Steuerprozess gegen den Präsidenten des FC Bayern München einlegen. "Wir werden das Urteil natürlich mit dem Rechtsmittel der Revision angreifen", sagte Hanns Feigen.
Update 15:02 Uhr: Das LG München II geht von einer Steuerschuld in Höhe von 28,5 Millionen Euro aus. Die zuletzt im Verfahren genannte Summe von 27,2 Millionen Euro habe sich erhöht, weil noch Solidaritätszuschlag einberechnet werden müsse, sagte Richter Rupert Heindl am Donnerstag bei der Urteilsbegründung.
Einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung sieht die Kammer nicht. Allerdings sei Steuerhinterziehung ein Vorsatzdelikt, betonte Heindl. "Das bloße Berufen darauf, die Bank habe quasi alles alleine gemacht, nehmen wir ihnen nicht ab."
Update 15:25 Uhr: Die Staatsanwaltschaft hält sich den Einsatz möglicher Rechtsmittel gegen das Urteil im Steuerprozess gegen Uli Hoeneß offen. "Wir werden nun, nicht mehr heute, aber ab morgen, nochmal die Urteilsgründe untersuchen und dann entscheiden, ob wir ebenfalls in Revision gehen werden oder nicht", sagte Ken Heidenreich, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Donnerstag.
Update 16:02 Uhr: Hoeneß-Verteidiger Hanns Feigen über die Reaktion seines Mandanten zum Urteil von drei Jahren und sechs Monaten Haft: "Na, begeistert war er nicht."
dpa/cko/pl/LTO-Redaktion
Dreieinhalb Jahre Haft für Hoeneß: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11324 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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