LG München II zu Bad Heilbrunner Käsefehde: Nach­barin darf keine "Geruchs­warn­schilder" anbringen

17.12.2019

Dicke Luft im oberbayerischen Bad Heilbrunn. Denn die Gerüche aus dem Tölzer Kasladen stören eine Nachbarin. "Geruchswarnschilder" darf sie am Laden aber nicht anbringen, entschied das LG München II.

Im Streit um unangenehme Gerüche aus dem Tölzer Kasladen im oberbayerischen Bad Heilbrunn hat das Landgericht (LG) München II am Dienstag teils dem Ladeninhaber und teils der Nachbarin Recht gegeben. Das Gericht untersagte der Nachbarin, "Geruchswarnschilder" in unmittelbarer Nähe des Geschäfts anzubringen. Die in einem Artikel einer örtlichen Zeitung zitierten Aussagen über eine Geruchsbelästigung darf sie jedoch wiederholen.

In dem Verfahren ging es darum, ob Hausbewohner öffentlich davon sprechen dürfen, dass es stinkt und ihrem Ärger auch mit Aufklebern an dem Laden Luft machen dürfen. Die Schilder zeigen ein rotes Warndreieck mit einer Nase, in die Geruchsschwaden aufsteigen. Der Ladeninhaber fürchtete um seinen Geschäftsbetrieb und guten Ruf und erhob Klage.

Das Gericht entschied nun, dass die Schilder einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Die Äußerungen hingegen greifen laut Gerichtsmitteilung schon gar nicht in dieses Recht ein. "Denn dass von einem Laden, in dem größere Mengen von Käse dauerhaft gelagert werden, tatsächlich ein Grundgeruch ausgeht, sei eine einfache Darstellung von Tatsachen", so das Gericht. Sollte die Nachbarin aber weiter "Geruchswarnschilder" anbringen, drohe ihr ein Ordnungsgeld.

Käsestreit beschäftigt die Justiz

Die Nachbarin dürfe aber weiter sagen, "dass es eine Geruchsbelästigung gibt und dass sie es als stinkend empfindet", erläuterte Gerichtssprecherin Ulrike Fürst. "Das ist eine Meinungsäußerung." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es sind Rechtsmittel möglich.

Der Inhaber, Wolfgang Hofmann, wie auch die Nachbarin, Manuela Kragler zeigten sich dennoch in einer ersten Reaktion zufrieden mit dem Urteil. "Mir fällt erst mal ein Stein vom Herzen, dass die Plakate nicht mehr aufgeklebt werden dürfen", sagte Hofmann, der geklagt hatte und nun 75 Prozent der Prozesskosten tragen muss. "Das ist ein wichtiger Teilerfolg." Kragler wiederum, die 25 Prozent der Kosten tragen muss, sagte: "Ich bin froh, dass die Meinungsäußerungen korrekt sind und dass ich weiter sagen darf, wie ich das empfinde."

Die Käsefehde zieht sich schon seit Jahren hin. Die olfaktorischen Belastungen aus dem Laden und den angrenzenden Lager- und Reiferäumen sowie Fragen der Genehmigung beschäftigten schon andere Richter. Schon bald nach dem Einzug des Kasladens in einen früheren Supermarkt 2016 klagten Hausbewohner vor dem Amtsgericht Wolfratshausen. Neben dem Verkauf im Laden lagern und reifen in hinteren Räumen zwei bis drei Tonnen Käse. Rund 200 Sorten werden hier verpackt und verschickt. Der Käsehandel samt Käsereifung sei kein Supermarkt und die Nutzung somit nicht erlaubt, argumentierten die Nachbarn.

"Wir haben erst versucht, eine gütliche Einigung zu erreichen", sagte Prozessgegnerin Kragler. Seit mehr als drei Jahren litten die Nachbarn nun: Der Käsegeruch ziehe durch geöffnete Fenster der Käseräume nach oben, komme aber auch durch Steigleitungen, den Sicherungskasten und sogar aus den Steckdosen. Der Einbau von Lüftungsanlagen hätte helfen können. Doch eine Lösung sei nicht gelungen. Stattdessen eskalierte der Streit immer mehr. "Ich bin dazu übergegangen, auf nonverbale Art zu kommunizieren, dass es uns Hausbewohnern stinkt", begründete die Goldschmiedin, wie es zu den nun verbotenen Nasenzetteln gekommen sei.

Gute Nachbarschaft scheint nicht mehr möglich

2017 waren auch Landratsamt und Gemeinde auf den Streit aufmerksam geworden. Hofmann musste eine Nutzungsänderung beantragen. Der Bauausschuss der Gemeinde kam zur Ortsbegehung samt Schnüffelprobe - die Nutzungsänderung wurde abgelehnt. Hofmann klagte, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht München. Hier geht es in die nächste Instanz, Hofmann hat Rechtsmittel eingelegt.

Der gelernte Koch betreibt den 1972 gegründeten Tölzer Kasladen mit handwerklich hergestelltem Käse in der zweiten Generation. Er beliefert gehobene Restaurants und Hotels. Das Geschäft lief gut - so gut, dass die früheren Räume in Bad Tölz nicht reichten und Hofmann nach Bad Heilbrunn umzog. Dort hatte man sich anfangs gefreut, als der Kasladen in den leerstehenden Supermarkt einzog. Niemand habe mit dieser Entwicklung gerechnet, hieß es bei der Gemeinde. "Man war ja froh damals, dass man wieder eine Nutzung gefunden hat."

Nun will Hofmann erneut umziehen. Wie immer die Prozesse ausgehen - gute Nachbarschaft scheint nicht mehr möglich. "Wir haben einen neuen Standort in Aussicht, aber wir warten auf die Genehmigung des Landratsamts", sagt er. Nichts anderes wünscht Manuela Kragler ihrem Nachbarn - nämlich dass er "möglichst rasch" andere Räume findet, wo er sein Gewerbe ausüben kann und niemanden mit den Gerüchen stört.

Käsegeruch liegt in der Herstellung begründet. Damit Käsesorten reifen und ihren typischen Geschmack entwickeln, wird die Masse mit Bakterien oder Schimmelpilzen versetzt. Je älter ein Käse, desto intensiver riecht er. Käseliebhaber schätzen gerade diesen, mit dem Geruch einhergehenden, kräftigen Geschmack.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG München II zu Bad Heilbrunner Käsefehde: Nachbarin darf keine "Geruchswarnschilder" anbringen . In: Legal Tribune Online, 17.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39289/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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