Druckversion
Freitag, 13.03.2026, 17:47 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-muenchen-ii-garmisch-partenkirchen-freispruch-zugunglueck
Fenster schließen
Artikel drucken
59098

Landgericht München II zu Pflichtverletzung: Frei­sprüche nach Zug­un­glück bei Gar­misch-Par­ten­kir­chen

19.01.2026

Das Zugunglück im Sommer 2022.

Bei dem schweren Zugunglück starben im Juni 2022 fünf Menschen, über 70 wurden verletzt. Der Prozess endete nun mit Freisprüchen. Foto: Josef Hornsteiner, picture alliance/dpa

Vor dreieinhalb Jahren starben fünf Menschen bei einem schweren Zugunglück in Oberbayern. Die Justiz hat den Fall aufgearbeitet - und jetzt geurteilt.

Anzeige

Ein marodes Streckennetz, kaputte Bahnschwellen - und die Frage nach der persönlichen Schuld zweier Bahn-Mitarbeiter am Tod von fünf Menschen beschäftigt die Justiz. Rund dreieinhalb Jahre nach dem schweren Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen ist der Prozess gegen zwei Beschäftigte der Deutschen Bahn vor dem Landgericht München II mit Freisprüchen zu Ende gegangen.

Damit ist aus Sicht der Richter niemand persönlich verantwortlich für das Unglück mit mehr als 70 Verletzten, bei dem im Juni 2022 vier Frauen und ein 13-Jähriger starben.

Das Gericht habe "eine unfallursächliche Pflichtverletzung nicht feststellen können", sagt der Vorsitzende Richter Thomas Lenz und begründet damit den Freispruch des für die Strecke zuständigen Bezirksleiters Fahrbahn, der für die Bahnanlage verantwortlich war.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert.

Gericht: Marode Schienen von außen nicht zu erkennen

Wie marode die Schienen waren, die schließlich dafür sorgten, dass der Zug im oberbayerischen Burgrain entgleiste, habe man von außen gar nicht sehen können, sagt Lenz. Eine chemische Reaktion innerhalb der Betonschwellen habe dazu geführt, dass sie marode wurden.

Zwar sei bekannt gewesen, dass das Schienennetz in der Region "marode" sei. "Da schlägt's und scheppert's und macht's und tut's." Aber keiner der Zeugen habe vor Gericht geäußert, "dass er konkret Sicherheitsbedenken gehabt hätte", betont Richter Lenz. "Das war eine Komfortfrage."

Einen "Sorgfaltsverstoß" sieht das Gericht nicht - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen verzögert hatte, "wiederholtes und systematisches Versagen" vorwarf. Infrage stand beispielsweise, ob in dem fraglichen Schienenbereich eine Langsamfahrstrecke hätte eingerichtet werden müssen. "Wir können unterm Strich nicht feststellen, dass er sich eines Pflichtverstoßes schuldig gemacht hat" - so die abschließende Beurteilung von Richter Lenz.

Von einem Schlagen und Scheppern auf den Schienen, einem "Schlenker", hatte auch ein Lokführer dem zuständigen Fahrdienstleiter am Tag vor dem Unfall berichtet. Weil der Mann diese Meldung nicht weiter gab, stand auch er vor Gericht.

Ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Sie sah ein "Augenblicksversagen" nach jahrelang tadelloser Arbeit. Auch dieser Forderung folgte das Gericht aber nicht.

Verstoß gegen Sorgfaltspflicht

Die Kammer sieht in dem Versäumnis, den Funkspruch weiterzugeben, zwar schon einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Ob der Unfall im Fall der Weitergabe aber verhindert worden wäre, sei aber fraglich.

Das Gericht könne "letzten Endes nicht sicher sagen, ob es dann zu einer Vermeidung des Unfalls gekommen wäre", sagte Lenz. "Es spricht sogar manches dafür, dass der Unfall trotzdem stattgefunden hätte." Unklar sei zum Beispiel, ob der gemeldete "Schlenker" überhaupt genau dort auftrat, wo später der Unfall verursacht wurde.

Beide Angeklagte hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt. Nach den Plädoyers ihrer Anwälte schlossen sie sich jeweils den Ausführungen ihrer Verteidiger an. Der Bezirksleiter betonte noch einmal, wie leid ihm das Unglück tue und wünschte den Betroffenen viel Kraft.
 

dpa/tap/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Landgericht München II zu Pflichtverletzung: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59098 (abgerufen am: 14.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Bahn
Bauarbeiter im neuen Stuttgarter Hauptbahnhof im April 2025 05.08.2025
Stuttgart 21

VGH Baden-Württemberg:

Bahn muss Mehr­kosten von Stutt­gart 21 allein tragen

Über sechs Milliarden Euro mehr als geplant hat das vielfach kritisierte Verkehrsprojekt "Stuttgart 21" gekostet. Auf diesen Mehrkosten bleibt die Deutsche Bahn nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs des Bundeslandes wohl sitzen.

Artikel lesen
Ein Apfel und ein Messer zeigen das Problem des Messerverbots im Fernverkehr beim einfachen Snack schneiden. 12.02.2025
Waffen

Messerverbot im Fernverkehr:

Warum das Apfel­schneiden zum Rechts­pro­blem wird

Um die innere Sicherheit zu erhöhen, hat der Gesetzgeber ein neues Messerverbot im Fernverkehr ergänzt. Christian Laustetter analysiert es im Detail und kommt zu dem Schluss: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – hier erst recht nicht.

Artikel lesen
Reisende auf einem Bahnsteig in den Fünfziger Jahren 22.09.2024
Bahn

Aus dem Poesiealbum der Daseinsvorsorge:

In dubio pro Deut­sche Bun­des­bahn

Noch vor wenigen Jahren war es grundsätzlich unzulässig, der Bahn durch Fernbus-Linienverkehr Konkurrenz zu machen. Mit welcher politischen Philosophie das begründet wurde, zeigt ein Fall aus der frühen Bundesrepublik.

Artikel lesen
Collage LTO 14.06.2024
Bundesrat

Wichtige Bundesratbeschlüsse:

Mehr Rente, mehr Video­kon­fe­renz in Gerichts­ver­fahren, mehr Geld für die Bahn­sa­nie­rung

Der Bundesrat gibt grünes Licht für mehrere Vorhaben der Bundesregierung, zu denen im Vermittlungsausschuss erst Kompromisse gesucht werden mussten. Mit dabei: Videoverhandlung im Zivilprozess, Rente und Cannabis.

Artikel lesen
Leerer Bahnsteig in Oldenburg 12.03.2024
Streik

Bahn scheitert erneut vor Gericht:

Das Instru­ment des Wel­len­st­reiks ist zulässig

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.

Artikel lesen
Der verlassene Berliner Hauptbahnhof 12.03.2024
Streik

Nach Billigung des Bahnstreiks der GDL durch das ArbG:

LAG Hessen ver­han­delt über Beru­fung der Bahn

Die Bahn wollte den Arbeitskampf der GDL gerichtlich untersagen lassen. Doch das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte einen entsprechenden Eilantrag ab. Am Dienstag wird nun das LAG Hessen über ein Rechtsmittel der Deutschen Bahn entscheiden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von WWP Rechtsanwälte
Rechts­an­wäl­te (m/w/d)

WWP Rechtsanwälte , Kiel

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Unterhaltsberechnung mit dem Programm WinFam/IFam (Gutdeutsch) Themenschwerpunkt: Selbstständigkeit

14.03.2026, Köln

Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

16.03.2026

Heiraten oder nicht – welche Unterschiede bestehen (vor allem im Unterhaltsrecht!)

16.03.2026

Untervermietung quo vadis nach dem 28.01.2026? - Die weitreichenden Folgen von BGH, VIII ZR 228/23

16.03.2026

Fit für die Anwaltskanzlei – Ihr Einstieg in eine spannende Berufswelt!

16.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH