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LG München II: Demjanjuk zu fünf Jahren Haft verurteilt

12.05.2011

Der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk muss wegen Beteiligung am Massenmord der Nazis für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach sechs Jahren Haft.

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Knapp eineinhalb Jahre dauerte der Prozess gegen den gebürtigen Urkainer, der nicht nur einen Prozesstag wegen Krankheit platzen ließ.  Die Münchner Richter sprachen den mittlerweile 91-Jährigen am Donnerstag in einem der letzten NS-Verbrecherprozesse der Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Juden im Jahr 1943 im Vernichtungslager Sobibor für schuldig.

Das Landgericht (LG) München II lehnte noch am Morgen der Urteilsverkündung 32 Anträge des Verteidigers von Demjanjuk Ulrich Busch ab, die dieser am Mittwoch in seinem Plädoyer gestellt hatte. 

Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz hatte sechs Jahre Haft für den Ukrainer beantragt, Verteidiger Busch hatte in seinem fünftägigen Plädoyer einen Freispruch gefordert und von einem "Schauprozess" gesprochen. Demjanjuk sei ein Sündenbock, der für die Verbrechen der Deutschen büßen solle, sagte Busch zum Abschluss seines Plädoyers am Mittwoch vor dem Münchner Landgericht. "Eine Verurteilung wird John Demjanjuk nicht überleben."

Nur der Angeklagte selbst hatte nicht gesprochen - sieht man einmal von der zu Beginn des Verfahrens gegenüber Journalisten gestellten Frage ab "Ich bin nicht Hitler, also was wollt Ihr?". Bis zuletzt, als ihm das Gericht die Möglichkeit zum letzten Wort gab, schwieg er, schien manchmal beinahe zu schlafen unter seinem Käppi, das sein Gesicht ebenso verdeckte wie die Sonnenbrille.

Die Münchner Richter mussten nun entscheiden, ob die Indizien für den Schluss
ausreichen, dass Demjanjuk Wachmann in Sobibor war. Nicht nur davon ging die Kammer nun aus, sondern sie schloss sich auch der aus anderen NS-Verfahren bekannten Argumentation der Anklage insoweit an, als es ausreiche, dass der 91-Jährige dort Wachmann war.

Obwohl ihm keine konkrete Tat nachgewiesen werden konnte, habe sich jeder mitschuldig gemacht, der in Sobibor Dienst tat, da das Vernichtungslager allein zur planmäßigen Ermordung von Menschen diente, so die Münchner Richter. Ein Dutzend Holocaust-Überlebende und Angehörige von Opfern aus den Niederlanden nahmen als Nebenkläger an der Urteilsverkündung teil.

dpa/pl/LTO-Redaktion

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LG München II: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3253 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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