Druckversion
Freitag, 16.10.2026, 07:15 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-urt-23-o-23033-15-vw-abgas-affaere-ruecktritt-anfechtung-kaeufer
Fenster schließen
Artikel drucken
19447

LG München I zu VW-Abgasskandal: Erste erfolg­reiche Auto­käufer-Klage

von Constantin Baron van Lijnden

23.05.2016

Abgasaffäre

(c) Rasulov - Fotolia.com

Als erstes Gericht hat das LG München I der Klage eines Mannes stattgegeben, der sich nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals vom Kauf seines Fahrzeugs lösen wollte. Der Mann sei getäuscht worden – und der Mangel noch immer nicht behoben.

Anzeige

Der Kläger hatte im Mai 2014 einen Seat gekauft, in dem ein VW-Dieselmotor (Typ EA 189) verbaut war, dessen Schadstoffausstoß deutlich über den Nennwerten lag. Am 29. Oktober 2015 forderte der Mann den Verkäufer, ein hunderprozentiges Tochterunternehmen der VW AG, zur Nachbesserung bis zum 13. November 2015 auf; andernfalls trete er vom Kaufvertrag zurück. Am 2. November teilte die Beklagte mit, dass an dem Problem gearbeitet werde. Als es am 2. März 2016 noch immer nicht behoben war, erklärte der Käufer die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung.

Das Landgericht (LG) München I sprach dem Kläger in einer am Freitag bekanntgewordenen Entscheidung sowohl die Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich des Wertverlustes für die Zeit, in der er das Fahrzeug genutzt hatte) als auch den Ersatz seiner sonstigen Kosten (Zulassung, Garantieverlängerung, Zusatzausstattung) zu (Urt. v. 14.04.2016, Az. 23 O 23033/15 - Urteil im Volltext hier*). Der niedrige Schadstoffausstoß des Fahrzeugs sei Teil der Vereinbarung zwischen den Parteien und für den Kläger maßgebliches Verkaufsargument gewesen. Das Wissen über die manipulierten Abgaswerte seitens VW müsse das beklagte Autohaus sich aufgrund seiner Stellung als hundertprozentige Konzerntochter auch zurechnen lassen. Es habe sich in der Außendarstellung ausdrücklich als Teil des VW-Konzerns präsentiert und dessen werbliche Aussagen, unter anderem zum Kraftstoffausstoß der Fahrzeuge, als eigene übernommen.

Nachbesserungsfrist "auf keinen Fall mehr angemessen"

Über den ursprünglich erklärten Rücktritt des Klägers hatte das LG nicht zu entscheiden, da dieser infolge der anschließenden Anfechtung gegenstandslos wurde. In einem obiter dictum stellte das Gericht dennoch klar, dass es auch einen Rücktritt für zulässig gehalten hätte. Unzweifelhaft läge in dem erhöhten Schadstoffausstoß ein Sachmangel. Ob eine Behebung dieses Mangels ohne gleichzeitige Einbußen beim Kraftstoffverbrauch oder der Motorleistung überhaupt möglich ist, sei bereits zweifelhaft. Jedenfalls aber sei eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels inzwischen verstrichen.

Eine Frist von inzwischen über einem halben Jahr sei "nach der freien Überzeugung des Gerichts auf keinen Fall mehr angemessen". Nach Erklärung der Beklagten im Prozess solle die Mängelbeseitigung zudem frühestens am 26. September 2016 beginnen, was dann bereits nahezu einem Jahr entspräche und auch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände unzumutbar lang sei.

Mangel von erheblicher Komplexität

Schließlich sei der Mangel auch erheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Insbesondere an dieser Voraussetzung waren in der Vergangenheit wiederholt Klagen von Käufern gescheitert. Zwar werde die Mangelbeseitigung nach Vortrag der Beklagten weniger als eine Stunde dauern und keine 100 Euro kosten. Dennoch handele es sich ganz offenbar um einen Eingriff von erheblicher Komplexität, was ja schon die sehr lange Wartezeit belege. Da zudem eine Beschaffenheitsvereinbarung über den Schadstoffausstoß getroffen worden sei und die Arglist der Beklagten erschwerend hinzukomme, sei in Summe von einem erheblichen Mangel des Fahrzeugs auszugehen.

Laut Volkswagen sind deutschlandweit bislang neun Urteile zur Thematik ergangen. Acht unterschiedliche Landgerichte hätten die Klagen der Autobesitzer abgewiesen. Das Urteil des LG München sei das erste, das der Klage gegen einen Händler stattgegebe.

Mit Materialien von dpa.

Anm. d. Red: Wegen der großen Nachfrage haben wir das Urteil im Volltext als pdf veröffentlicht am Tag nach der Veröffentlichung des Textes, 24.05.2016, 13:42 Uhr.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, LG München I zu VW-Abgasskandal: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19447 (abgerufen am: 16.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Abgasaffäre
    • Auto
  • Gerichte
    • Landgericht München I
Führerschein, Bußgeldbescheid und Geldscheine 14.10.2026
Ordnungswidrigkeit

Erfolglose Verfassungsbeschwerde:

Die Über­nahme fremder Flens­burg-Punkte bleibt ver­boten

Wer in Flensburg Punkte eines anderen übernimmt oder auf einen anderen schiebt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro. Gegen die Regelung zog ein Mann nach Karlsruhe. Dem BVerfG genügte seine Argumentation jedoch nicht.

Artikel lesen
Motorradunfall (Symbolbild) 13.10.2026
Unfallversicherung

BGH setzt versicherungsnehmerfreundliche Linie fort:

Nur Wett­kampf auf Renn­st­recke sch­ließt Ver­si­che­rungs­schutz aus

Was ist ein Autorennen im Sinne der Unfallversicherung? Das hat der BGH geklärt – und zugunsten der betroffenen Versicherungsnehmerin entschieden. Die Vorinstanz hatte die Sache noch ganz anders gesehen.

Artikel lesen
Eine Reihe Autos in einer Tiefgarage 09.10.2026
Waffen

BGH zum Waffenstrafrecht:

Schlag­ring auch in Hand­schuh­fach straf­bares "Führen" einer Waffe

Ein Schlagring im Handschuhfach, das Auto in einer Tiefgarage abgeschlossen und nur für Hausbewohner zugänglich: Und trotzdem wurde ein Mann wegen des “Führens” einer Waffe verurteilt. Zu Recht, meint jetzt der BGH.

Artikel lesen
Ein Auto auf einer Straße mit kaputter Front 02.10.2026
Straßenverkehr

Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf vor:

Neue Regeln für Haf­tung bei Ver­kehr­s­un­fällen

Mit Neuerungen für Verkehrsunfälle mit Leasingfahrzeugen, Auto-als-Tatwaffe-Fällen und höheren Haftungshöchstgrenzen und Mindestversicherungssummen will das BMJV Opfer von Verkehrsunfällen besser schützen.

Artikel lesen
Übergabe von Autoschlüssel 30.09.2026
Nachrichten

LG Köln bejaht Herausgabeanspruch:

Gut­gläu­biger Erwerb trotz gefälschter Papiere

Gestohlene Kennzeichen, gefälschte Papiere: Trotzdem kann ein gutgläubiger Erwerb eines geklauten Autos möglich sein, so das LG Köln. Ein Klassiker aus dem Sachenrecht.

Artikel lesen
Eine Person konfiguriert ein Elektroauto auf der Website eines Autoherstellers 25.09.2026
Vertragsrecht

KG urteilt anders als OLG Frankfurt am Main:

"Bes­tellen"-Knopf begründet keine Zah­lungs­verpf­lich­tung

Erst kürzlich hat das OLG Frankfurt entschieden, dass durch Drücken eines "Bestellen"-Knopfes ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen kann, obwohl das Verbraucherschutzrecht etwas anderes sagt. Strenger beurteilt das nun das Kammergericht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Leip­zig

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Es­sen

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Bie­le­feld

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Köln

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Kiel

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Fristen – Erkennen, organisieren und wahren

02.11.2026

Spezialist/in Zwangsvollstreckung (zertifiziert)

04.11.2026

Gebührenoptimierung im Zivilprozess

11.11.2026

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in Rechtsberatung:Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua & Co?

17.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH