Spezi vs. Mio Mio: Ber­entzen geht gegen Spezi-Urteil in Beru­fung

11.08.2025

Im Spezi-Streit geht Berentzen nach dem Design-Verbot für seine Mio Mio Cola+Orange-Mische in Berufung. Berentzens Chef kritisiert das Urteil als "lebensfremd" – die Farbkritik des LG München erntet Kopfschütteln.

Im Spezi-Streit zwischen Paulaner und Berentzen geht es in die zweite Runde. Nachdem das Landgericht (LG) München I dem niedersächsischen Getränkehersteller vergangene Woche das Design seiner "Mio Mio Cola+Orange Mische" verboten hat, will Berentzen nun in Berufung gehen, wie ein Sprecher sagt. Die Urteilsbegründung habe in Niedersachsen Kopfschütteln hervorgerufen.

Auf LinkedIn wird Berentzen-Chef Oliver Schwegmann noch deutlicher und kritisiert das Urteil als "lebensfremd". Es habe nicht nur bei ihm als juristischem Laien, sondern "auch bei sehr erfahrenen AnwältInnen und ExpertInnen im Markenrecht" für ungläubige Seufzer gesorgt. "Das echte Leben ist anders. Das kennt jeder, der selber einkaufen geht und durch die Regale und Gänge des Lebensmitteleinzelhandels streift", schreibt Schwegmann und zählt Produktkategorien auf, bei denen es in seinen Augen auch ähnliche Farbgestaltungen gibt: von roten Chips- bis zu braunen und blauen Schokomüslipackungen.

Es geht nicht um Verwechslungsgefahr

Das LG hatte vergangene Woche geurteilt, dass Cola-Mix-Flaschen von Mio Mio dem geschützten Design von Paulaners Spezi zu ähnlich sind. Dabei ging es laut Gericht nicht um die Frage, ob die beiden Flaschen verwechselt werden können, sondern darum, ob die farbliche Gestaltung Kunden auf die Idee bringen könnte, dass das Mio-Mio-Produkt mit Paulaner zusammengehöre.

Im Urteil, gegen das Berentzen nun Berufung einlegen will, hatte das Gericht den Verkauf von Flaschen im betroffenen Design verboten und ein Ordnungsgeld von bis zu einer Viertelmillion Euro angedroht. Zudem müsste Mio Mio Schadenersatz zahlen und alle bereits produzierten Flaschen in seinem Besitz vernichten. 

Die Berufung im Zivilrecht hat eine aufschiebende Wirkung (Suspensiveffekt), das heißt, dass das erstinstanzliche Urteil durch die Einlegung der Berufung nicht sofort rechtskräftig wird und damit vorläufig nicht vollstreckbar ist. 

Die Tapete half in erster Instanz nichts

Paulaner hatte seine Klage mit dem Schutz seiner Farbmarke begründet - dieser würde aufgeweicht, wenn man gegen ähnlich gestaltete Produkte nicht vorgehe. Schadenersatz stehe nicht im Vordergrund. 

In der ersten Instanz hatte Berentzen erfolglos argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken häufig vorkomme. Und betont, dass die eigene Flasche nicht von Paulaner, sondern einer ähnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs inspiriert worden sei. Vor Gericht hatte diese Anekdote allerdings nicht verfangen. 

Mit der Berufung wird der vom LG München I entschiedene Fall nochmals neu aufgerollt. Das Berufungsgericht ist sowohl Tatsachen- als auch Rechtsinstanz.

dpa/xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Spezi vs. Mio Mio: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57877 (abgerufen am: 17.01.2026 )

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