Ex-Deutsche-Bank-Chef Breuer soll in einem der vielen Zivilverfahren rund um die Pleite von Medienmogul Leo Kirch gelogen haben. Diese Episode des juristischen Dauerbrenners hat nun ein strafrechtliches Nachspiel, wie das LG München I am Mittwoch mitteilte.
Der Mitte August geplatzte Strafprozess gegen Rolf Breuer startet noch in diesem Jahr neu. Breuer muss sich vom 24. November an wieder vor dem Landgericht (LG) München I verantworten, diesmal wegen versuchten Prozessbetrugs in einem Zivilverfahren rund um die Aufarbeitung der Pleite des inzwischen verstorbenen Leo Kirch.
Die erste Auflage des Verfahrens war nach einer Justizpanne bereits nach wenigen Minuten vorbei. Die Staatsanwaltschaft wirft Breuer vor, 2003 in einem der Zivilprozesse um milliardenschweren Schadenersatz für die Kirch-Pleite gelogen zu haben. Kirch hatte Breuer immer für den Zusammenbruch seines Imperiums verantwortlich gemacht, da er in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt hatte.
2003 sagte Breuer dann vor Gericht aus, er habe die Informationen über Kirchs Lage nur aus den Medien gehabt. Allerdings hatte die Deutsche Bank einem Teil des Kirch-Konzerns einen Kredit gewährt, so dass Breuer zumindest dafür auch über interne Informationen verfügte. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Lüge aus, die Verteidigung hingegen betont, dass Breuer diese Umstände in dem entsprechenden Verfahren bereits angegeben habe. Im Fall einer Verurteilung drohen Breuer eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft.
dpa/eso/LTO-Redaktion
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LG München I: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4475 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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