Bereits vor knapp drei Jahren war der frühere Fernsehkoch zu einer Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Nach einem strafprozessrechtlichen Deal kommen noch einmal 13 Monate hinzu, unter anderem wegen Betrugs.
Das Landgericht (LG) München I hat den als Fernsehkoch bekannt gewordenen Alfons Schuhbeck erneut verurteilt. Erst im Sommer 2023 wurde die Verurteilung Schuhbecks wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen rechtskräftig. Schuhbeck hatte überwiegend erfolglos gegen das Urteil des LG München I beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt.
Dieses Mal verurteilte das LG München I den Koch und Unternehmer wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs.1, Abs.4 Insolvenzordnung (InsO), Betrugs (§ 263 Strafgesetzbuch (StGB)) und Bankrott (§ 283 StGB). Die Kammer verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Dabei wurde die frühere Strafe eingerechnet. Auf die Haft, die Schuhbeck derzeit eigentlich verbüßen müsste, kommen somit noch ein Jahr und ein Monat hinzu.
Aufgrund seiner Krebserkrankung ist unklar, wann und ob Schuhbeck wieder ins Gefängnis muss. Der derzeitige Vollzug seiner Haftstrafe, die er im August 2023 angetreten hatte, ist noch bis Mitte September dieses Jahres ausgesetzt, damit der 76-Jährige außerhalb des Gefängnisses behandelt werden kann. Laut seinen Verteidigern ist seine Erkrankung unheilbar.
460.000 Euro Coronasoforthilfen unberechtigt erhalten
Die Staatsanwaltschaft warf Schuhbeck unter anderem vor, Insolvenzanträge trotz Zahlungsunfähigkeit seiner Unternehmen nicht gestellt zu haben, sowie unberechtigt Coronasoforthilfen in Höhe von rund 460.000 Euro durch falsche Angaben erhalten zu haben. Die Gelder habe er dann zweckwidrig verwendet. Außerdem soll Schuhbeck rund 260.000 Euro des monatlichen Arbeitgeberanteils an den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen seiner Mitarbeiter gar nicht sowie weitere 700.000 Euro nicht fristgerecht abgeführt haben.
Schuhbeck hatte die Vorwürfe im neuen Prozess gegen ihn eingeräumt und zugegeben, schon lange vor der offiziellen Insolvenz von den massiven finanziellen Problemen seiner Firmen gewusst und dennoch rechtswidrig Coronahilfen beantragt zu haben. Sein Geständnis war Teil einer Verständigung (§ 257c Strafprozessordnung (StPO)), einem sogenannten Deal. Das Geständnis erfolgte im Austausch für ein berechenbares Strafmaß. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich mit dem Gericht auf einen Strafrahmen von zwischen vier Jahren bis vier Jahren und acht Monaten geeinigt.
"Letztlich sind Sie zu groß geworden"
Eigentlich, so sagte Schuhbeck in seinem letzten Wort (§ 258 Abs.1 Strafprozessordnung (StPO)), wollte er "immer positiv da sein für die Menschen" - doch letztendlich habe er das genaue Gegenteil erreicht. Dann bedankte er sich für das "faire Verfahren" vor dem LG München I und entschuldigte sich bei allen, die durch ihn Probleme erfahren haben. Er betonte: "Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid."
In der Urteilsbegründung fand Richter Uwe Habereder klare Worte: "Letztlich sind Sie zu groß geworden." Schuhbeck habe seine "Firmen auf eine Art und Weise betrieben, wie es sich für einen Geschäftsmann nicht gehört." Für Habereder stand fest, dass Schuhbeck eine nationale Notlage – die Coronakrise – ausgenutzt habe.
27 Millionen Euro Schulden
Schuhbecks Firmen haben einen enormen Schuldenberg hinterlassen. Nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig belaufen sich die Forderungen der Gläubiger derzeit auf insgesamt 27 Millionen Euro. Seiner Einschätzung nach wird nur ein Bruchteil davon bei Abschluss des Insolvenzverfahrens zurückgezahlt werden können.
"Das bezeugt schon deutlich, in welcher Dimension die Schulden sich entwickelt haben im Laufe der Jahre", sagt Habereder. "Das hat für verschiedene Gläubiger zu massiven finanziellen Schwierigkeiten geführt".
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben aber beide zu verstehen, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass sie Rechtsmittel beantragen. "Wenn es nach mir geht, nicht", sagte Schuhbecks Anwalt Norbert Scharf.
dpa/ail/LTO-Redaktion
Diverse Wirtschaftsstraftaten gestanden: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57664 (abgerufen am: 09.12.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag