Druckversion
Donnerstag, 15.01.2026, 10:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-7o1049517-apple-verletzt-qualcomm-patent-verkaufsverbot-iphone
Fenster schließen
Artikel drucken
32887

LG München I sieht Patentverletzung durch Apple: Qual­comm erzielt Ver­kaufs­verbot von iPhones

20.12.2018

Im Dauer-Patentstreit von Qualcomm und Apple gelingt dem Chipkonzern ein möglicherweise sehr wichtiger Erfolg in Deutschland. Qualcomm kann den Verkauf einiger älterer iPhone-Modelle nach einer Entscheidung des LG München I stoppen lassen. 

Anzeige

Der Chipkonzern Qualcomm hat in seinem Patentstreit mit Apple ein Verkaufsverbot für mehrere iPhone-Modelle in Deutschland erstritten. Das Landgericht (LG) München I entschied am Donnerstag, dass Apple ein Patent von Qualcomm verletzt (Urt. v. 20.12.2019, Az. 7 O 10495/17 und 7 O 10496/17). Qualcomm kann das Urteil gegen eine Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Millionen Euro für zwei Verfahren, in denen es um das Patent ging, vorläufig vollstrecken. Es geht um die Modellreihen iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Die neueren Modelle iPhone XS und XR sind nicht betroffen. Zudem soll Apple Schadensersatz an Qualcomm zahlen.

Qualcomm erzielte damit einen ersten spürbaren Erfolg in dem weltweit ausgetragenen Streit mit Apple. Der iPhone-Konzern hatte bis zuletzt betont, dass er sich nicht auf einen Vergleich einlassen wolle.

Qualcomm hatte im Vorfeld betont, dass der Konzern ein eventuelles Verkaufsverbot schnell umsetzen werde. Allerdings war da noch nicht die erhebliche Sicherheitsleistung bekannt. In Branchenkreisen wurde davon ausgegangen, dass der Konzern die erforderliche Summe zügig aufbringen werde, um das Verkaufsverbot auszulösen. Apple sprach am Donnerstag von einem «verzweifelten Versuch» Qualcomms, von den tatsächlichen Differenzen zwischen den beiden Unternehmen abzulenken. Man wolle gegen das Urteil in Berufung gehen.

Funktionsweise des Chips nicht aufklärbar

Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen. Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass man für das sogenannte envelope tracking eine eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent nicht verletze.

Wie der Chip tatsächlich funktioniert, konnte die Kammer aber aus zivilprozessualen Gründen nicht aufklären. Letztlich musste das Gericht der Entscheidung zugrunde legen, dass der Chip so funktionierte, wie Qualcomm behauptete. Qualcomm hatte keinen Zugriff auf die Schaltpläne des Chips und hatte dem Gericht die Funktionsweise anhand eines reverse-engineering-Prozesses erläutert. Apple bestritt zwar, dass der Chip wie von Qualcomm behauptet funktioniert, konnte aber wegen der Geheimhaltungsinteressen des Zulieferers Qorvo nicht vortragen, wie der Chip denn stattdessen funktioniert.

Das wäre aber für ein ausreichendes Bestreiten erforderlich gewesen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Weil Apple damit keinen substantiierten Vortag vorbrachte, habe die Kammer die Ausführungen Qualcomms unterstellen müssen und habe sie nicht weiter aufklären dürfen. Eine Beweiserhebung auf Grundlage eines nicht ausreichenden Vortrags könne die Gegenseite sonst in ihren Rechten verletzen. In weiteren Verfahren zu einem Software-Patent für Details der Suchfunktion auf dem iPhone traf das Gericht zunächst keine Entscheidung.

Weltweit Klagen anhängig

Qualcomm klagt gegen Apple in Deutschland in mehr als einem Dutzend Verfahren in München und Mannheim. Bisher wurde ein Verfahren ausgesetzt und in einem wurde die Qualcomm-Klage abgewiesen.

Der Streit begann, als Apple Qualcomm mit dem Vorwurf verklagte, der Chipkonzern verlange zu hohe Gebühren für die Nutzung seiner Patente. Apple argumentiert, da der Chipkonzern keinen Festpreis, sondern einen Anteil vom Verkaufspreis der Geräte haben wolle, versuche er auf ungerechtfertigte Weise von Apples eigenen Innovationen zu profitieren. Qualcomm bekommt seitdem kein Geld mehr von den iPhone-Auftragsfertigern und wirft Apple vor Gericht die Verletzung diverser Patente vor. Qualcomm ist vor allem bekannt als Anbieter von Prozessoren und Funkchips, beansprucht aber auch die Erfindung vieler anderer Technologien in Smartphones für sich.

Die Unternehmen streiten unter anderem auch in den USA und China. Apple und mehrere iPhone-Auftragsfertiger werfen Qualcomm vor, durch zwielichtige Wettbewerbspraktiken überhöhte Lizenzgebühren kassiert zu haben. Die Hersteller wie unter anderem Foxconn wollen in den USA neun Milliarden Dollar bei Qualcomm einklagen, der Prozess soll Mitte April beginnen, sagte ihr Anwalt Theodore Boutrous diese Woche. Bei dem Betrag handele es sich hauptsächlich um die Lizenzgebühren in Höhe von fünf Prozent vom Gerätepreis für mehrere Jahre. Die Hersteller müssten doppelt bezahlen, einmal für die Chips und dann für die Technologie darin, kritisierte Boutrous. Es sei eine "Steuer auf Innovationen". Der Chipkonzern versuche, mit "trivialen Klagen auf der Peripherie" davon abzulenken, dass sein Geschäftsmodell unter Druck stehe, um Apple und die Fertiger zu einem Vergleich zu zwingen.

In China erreichte Qualcomm auf Basis von zwei Software-Patenten vor einigen Wochen ein Verkaufsverbot für mehrere Modelle vom iPhone 6 bis zum iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Apple setzte den Verkauf jedoch fort und verweist darauf, dass durch ein Software-Update das Patent nicht verletzt werde. Qualcomm pocht darauf, dass in der einstweiligen Verfügung ausdrücklich bestimmte Modelle aufgeführt worden seien, die deshalb nicht mehr angeboten werden dürften.

In den USA soll im Januar auch ein Prozess zu einer Klage der US-Handelsbehörde FTC gegen die Qualcomm-Praktiken beginnen. Qualcomm hat zudem mit finanziellen Einbußen zu kämpfen, weil große iPhone-Fertiger bereits 2017 die Lizenzzahlungen einstellten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG München I sieht Patentverletzung durch Apple: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32887 (abgerufen am: 15.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Apple
    • Informationstechnologie
    • Patente
    • Smartphones
  • Gerichte
    • Landgericht München I
Foto einer Faxmaschine mit danebenliegendem Telefonhörer in einem Büro 09.01.2026
elektronischer Rechtsverkehr

BGH zum elektronischen Rechtsverkehr:

Patent­an­wälte müssen Schrift­sätze nicht elek­tro­nisch ein­rei­chen

In einer Berufungsentscheidung ging es eigentlich patentrechtlich um eine WC-Schüssel mit verbesserter Spülfunktion. Ganz nebenbei stellt der BGH aber klar: Patentanwälte müssen zwar einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung…

Artikel lesen
Mann am Notebook 29.11.2025
KI

Interview mit programmierendem Syndikus:

"Ein Co-Pilot für Gesetze"

Ein Syndikusanwalt hat alle Gesetze und Verordnungen des Bundes in eine KI-Webapp eingebunden. Ziel ist, auch eher unbekannte Normtexte nicht zu übersehen. Das Angebot stellt der 40-Jährige den Nutzern kostenlos zur Verfügung. 

Artikel lesen
Das Bild zeigt verschiedene App-Symbole auf einem iPhone, einschließlich des App Stores, der im Kontext des DMA wichtig ist. 25.09.2025
Apple

Mehr Pornografie und Malware auf iPhone und iPad?:

Apple stört sich am DMA, EU-Kom­mis­sion bleibt gelassen

Apple sieht sich durch den Digital Markets Act benachteiligt. Der sorge nicht für mehr Wettbewerb, sondern für schlechtere Geräte. Die EU-Kommission gibt Kontra.

Artikel lesen
Das Eingabefeld einer Künstlichen Intelligenz 08.09.2025
Hintergründe

Large Language Models:

Wann ist Promp­ting straf­bares Hacking?

Large Language Models sind gefragte Werkzeuge. Gleichzeitig können sie mittels Prompt Injections manipuliert werden. Das deutsche Strafrecht hat darauf noch keine ausreichenden Antworten – was sich ändern muss, meint Philip N. Kroner.

Artikel lesen
Frau hält Smartphone in den Händen (Symbolbild) 05.09.2025
Polizei

"Für die persönliche Lebensführung unverzichtbar":

BVerfG äußert Zweifel an mona­te­langer Handy-Beschlag­nahme

Als die Polizei bei einer Verkehrskontrolle ihre Bodycams aktiviert, zeichnet auch die Autofahrerin das Geschehen mit ihrem Handy auf. Prompt folgt die Beschlagnahme. Ob das rechtens war, wagt das Bundesverfassungsgericht zu bezweifeln.

Artikel lesen
Frau mit Apple Watch 26.08.2025
Greenwashing

LG Frankfurt entscheidet über Greenwashing-Klage:

Apple Watch darf nicht als CO2-neu­tral beworben werden

Die Deutsche Umwelthilfe hat einen Erfolg gegen Apple eingefahren: Das LG Frankfurt am Main untersagte dem US-Konzern, seine Smartwatch in Deutschland als CO2-neutral zu bewerben. Dies sei irreführend. In einem anderen Punkt siegte Apple.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Latham & Watkins LLP
An­walts- oder Wahl­sta­ti­on im Be­reich Health­ca­re & Li­fe Sci­en­ces...

Latham & Watkins LLP , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) VER­SI­CHE­RUNGS­BE­RA­TUNG

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Be­reich Health­ca­re & Li­fe Sci­en­ces...

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Leip­zig

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Bau- und Ar­chi­tek­ten­recht

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Juristische Fachseminare
Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht - live online in nur 6 Monaten

15.01.2026

Logo von Juristische Fachseminare
Fachanwaltslehrgang Familienrecht - live online

15.01.2026

Logo von Juristische Fachseminare
Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht - live online

15.01.2026

Logo von Juristische Fachseminare
Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht - live online

15.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Wettbewerbs­recht

16.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH