Druckversion
Wednesday, 29.03.2023, 13:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-42o914022-urteil-streichpreise-rabattaktionen-unlauterer-wettbewerb/
Fenster schließen
Artikel drucken
49841

LG München I sieht unlauteren Wettbewerb: Streich­p­reise ges­tri­chen

10.10.2022

Kosmetikartikel im Angebot

Das LG München I hält massenhaftes Rabattieren ohne taugliche Bezugsgröße für irreführende Werbung. Foto: insta_photos/stock.adobe.com

Eine Online-Vergleichs- und Verkaufsplattform hat Markenparfums massenhaft mit Streichpreisen und Rabattkästchen zum Verkauf angepriesen. Zu Unrecht, so das LG, wenn keine geeignete Bezugsgröße vorliegt.

Anzeige

Die 42. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I hat die Werbung einer Vergleichs- und Verkaufsplattform mit sogenannten Streichpreisen und Rabattkästchen für Markenparfums als Irreführung für Verbraucher eingestuft (Urt. v. 10.10.2022, Az. 42 O 9140/22). Die Praxis stellt damit einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Der Plattform wurde die entsprechende Bewerbung der Produkte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt.

In dem Fall ging es um eine Vergleichs- und Verkaufsplattform im Internet, die Markenparfums über Drittanbieter, aber auch im Wege des Direktverkaufs vertreibt. Dabei bewirbt sie ausnahmslos alle Parfums mit Preisersparnissen. Diese Ersparnisse stellt sie in Form von Streichpreisen, also der Gegenüberstellung des Gesamtpreises und einem höheren, durchgestrichenen Preis, und Rabattkästchen, die die prozentuale Ersparnis anzeigen, dar.

LG sieht keine taugliche Bezugsgröße

Der für das Gericht entscheidende Knackpunkt: Die dargestellte Ersparnis bei den Streichpeisen und den Rabattkästchen berechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem günstigsten und dem teuersten gelisteten Angebot auf der Plattform, unabhängig davon, von welchem Händler die Ware angeboten wird. Die Kammer wertet diese Praxis als Verstoß gegen § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG (irreführende geschäftliche Handlung), weil bei dieser Darstellungsart der (vermeintlichen) Rabatte keine zutreffende Bezugsgröße vorliege.

Das UWG verbietet die zu einem Wettbewerbsvorteil führende Irreführung von Verbrauchern. Die ohne zutreffende Bezugsgröße angezeigten Streichpreise und Rabattkästchen führen nach Auffassung des Gerichts dazu, dass Verbraucher irrig annehmen, ein besonders günstiges Angebot zu erhalten. Dadurch würden sie zu einem Kauf veranlasst, ohne die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile zu erkennen, schließlich ergeben sich die vermeintlichen Rabatte und Sonderpreise nur aus der Differenz der Preise auf der Vergleichsplattform. Dass die Verbraucher so irriger Weise davon ausgingen, ein Schnäppchen zu schießen, führe zudem zu einem nicht unerheblichen und unlauteren Wettbewerbsvorteil der Plattform gegenüber ihren Mitbewerbern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

pab/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG München I sieht unlauteren Wettbewerb: Streichpreise gestrichen . In: Legal Tribune Online, 10.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49841/ (abgerufen am: 01.04.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Neues Klageinstrument für Verbraucher - Bun­des­re­gie­rung besch­ließt Abhil­fe­klage
  • BMJ und BMUV legen Streit bei - Grünes Licht für die Ver­bands­klage
  • BGH entscheidet umstrittene Frage - Kein Ver­brau­cher­bau­ver­trag bei nur ein­zelnen Gewerken
  • Mindeststandards für grüne Werbung - EU-Kom­mis­sion schlägt Maß­nahmen gegen Green­was­hing vor
  • Vorschlag der EU-Kommission - Recht auf Repa­ratur für Ver­brau­cher
  • Rechtsgebiete
    • Kartellrecht
  • Themen
    • Unlauterer Wettbewerb
    • Verbraucherschutz
  • Gerichte
    • Landgericht München I
TopJOBS
Key Ac­co­unt Ma­na­ger Pu­b­lic (Ho­me Of­fice) (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , 100% Re­mo­te

Rechts­re­fe­ren­dar m/w/d

RWE AG , Es­sen

Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Nürn­berg

Schu­lungs­re­fe­rent ju­ris­ti­sche Soft­wa­re­lö­sun­gen / Cli­ent Trai­ner (m/w/d) -...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Han­no­ver

Geis­ti­ges Ei­gen­tum und In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie, Schwer­punkt Pa­tent­recht ...

Freshfields Bruckhaus Deringer , Ber­lin

Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Er­lan­gen

(Se­nior) St­ra­te­gic Pro­ject Ma­na­ger / PMO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Braun­schweig

Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Ber­lin

Key Ac­co­unt Ma­na­ger Pu­b­lic - Re­gi­on Nord (Ho­me Of­fice) (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , 100% Re­mo­te

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
e-fellows.net Karrieretag Jura Frankfurt

28.04.2023, Frankfurt am Main

Fachanwaltslehrgang Agrarrecht im Fernstudium/online

03.04.2023

Geldwäschepräven­tion: Handlungs­pflichten in der Immobilien­wirtschaft (Immobiliengesell­schaften u

04.04.2023

Mediation Kompakt-Ausbildung

18.04.2023

«ChatGPT und Urheberrecht»

05.04.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH