Druckversion
Samstag, 24.01.2026, 13:02 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-3O1258121-duh-unwelthilfe-mit-klimaklage-gegen-bmw-gescheitert-kein-vebrenner-aus-ab-2030
Fenster schließen
Artikel drucken
51002

LG München I weist Klimaklage der Umwelthilfe ab: Kein Ver­b­renner-Aus für BMW ab 2030

von Pauline Dietrich, LL.M.

07.02.2023

Autos vor der BMW-Welt in München

Der bayerische Autobauer errang einen Zwischensieg vor dem LG München I gegen die Umwelthilfe. Foto: picture alliance / SvenSimon | FrankHoermann/SVEN SIMON

Die DUH ist vor dem LG damit gescheitert, BMW auf zivilrechtlichem Wege zu einem Verbrenner-Aus ab 2030 zu verpflichten. Das Urteil gibt aber Hinweise darauf, dass sich das in den nächsten Jahren noch ändern könnte.

Anzeige

BMW darf auch nach 2030 Autos mit klimaschädlichen Verbrennermotoren auf den Markt bringen – zumindest steht aus der zivilrechtlichen Sicht des Landgerichts (LG) München I diesem Vorhaben zunächst nichts im Wege. Die Geschäftsführer:innen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) scheiterten mit ihrem darauf gerichteten Unterlassungsanspruch. Das LG wies die Klage ab – sie sei zum jetzigen Zeitpunkt unbegründet (Urt. v. 07.02.2023, Az. 3 O 12581/21). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die DUH kündigte bereits am Tag der Urteilsverkündung an, in die nächste Instanz zu ziehen.

Geklagt hatten drei Geschäftsführer:innen der DUH. Sie sehen sich durch den PKW-Vertrieb von BMW und den daraus resultierenden Treibhausgasemissionen bei der Nutzung der Autos in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APR) aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt. Über einen "klimaschützenden Unterlassungsanspruch" aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1 BGB analog wollen sie erstens erreichen, dass BMW ab dem 31. Oktober 2030 keine Pkw mehr mit einem Verbrennungsmotor auf den Markt bringen darf, sofern diese bei der Nutzung keine Treibhausgasneutralität aufweisen. Um zu verhindern, dass BMW bis dahin noch eine besonders hohe Zahl an emissionsträchtigen Fahrzeugen in den Verkehr bringt, verlangt die DUH zweitens, dass BMW bis zum 31. Oktober nur noch bis zum Erreichen einer bestimmten Emissionsschwelle Pkw erstmalig auf den Markt bringen darf.

DUH: Verbrenner-Aus notwendig für Treibhausgasneutralität ab 2045

Die DUH stützt ihren Anspruch vor allem auf den berühmten Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2021. Darin geht das BVerfG auf folgenden Umstand ein: Je weniger CO2 Deutschland in den nächsten Jahren einspart, desto drastischer müssen die Einsparungen später ausfallen – und damit auch die Freiheitsbeschränkungen und Grundrechtseingriffe der nachfolgenden Generationen. Es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, zulasten der nachfolgenden Generationen große Teile des CO2-Budgets aufzubrauchen, wenn so deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. Der Übergang zur Klimaneutralität müsse daher rechtzeitig eingeleitet werden. Dies verlange auch schon jetzt über das Jahr 2030 hinaus hinreichende Reduktionsmaßgaben. Das BVerfG verpflichtete daher den Gesetzgeber, die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen ab 2031 besser zu regeln. Die bis zum Jahr 2030 festgelegten Ziele seien jedoch aus verfassungsrechtlicher Sicht zum Zeitpunkt des Beschlusses nicht zu beanstanden, der Gesetzgeber sei seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen.

Die DUH rechnet jedoch in ihrer Klageschrift vor, dass jedes nach dem Jahr 2030 in den Verkehr gebrachte Auto mit Verbrennungsmotor eine rechtzeitige Treibhausgasneutralität verhindere. Einem wissenschaftlichen Gutachten zufolge, auf das sich auch das BVerfG beziehe, müsse nämlich zur Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels ab 2045 Treibhausgasneutralität sowohl in Deutschland als auch global hergestellt sein – und die Nutzungsdauer eines neuen, mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Pkw betrage durchschnittlich 14,2 Jahre. Eine Treibhausgasneutralität ab dem Jahr 2045 setze damit einen Ausstieg aus dem Vertrieb solcher Fahrzeuge spätestens ab dem 31. Oktober 2030 voraus.

BMW: Kein Einfluss auf CO2-Emissionen bei Fahrzeugnutzern

Eine derartige Verpflichtung seitens des Gesetzgebers bestehe bislang nicht und von sich aus plane BMW das ebenfalls nicht – und auf Unkenntnis könne sich das Unternehmen spätestens seit dem BVerfG-Beschluss nicht mehr berufen, so die DUH. BMW könne auch nicht entgegenhalten, dass der geltend gemachte Rechtsanspruch überzogen und unrealistisch sei – in anderen Staaten gebe es nämlich bereits Regelungen, die auf ein Verbrenner-Aus ab 2030 abzielen.

BMW hingegen vertrat zum einen die Auffassung, dass der Vortrag der DUH zu den künftigen Auswirkungen der Treibhausgasemissionen und der damit einhergehenden zu befürchtenden Einschränkungen zu abstrakt sei, um darauf Unterlassungsansprüche zu stützen. Außerdem sei die Begrenzung von Fahrzeugemissionen auf europarechtlicher Ebene bereits harmonisiert und diese Regelungen gingen dem Unterlassungsanspruch vor. Zudem greife ein Vertriebsverbot in erheblichem Maße in die Berufswahl- und Eigentumsfreiheit BMWs ein – und ein für BMW festgelegtes CO2-Budget existiere ohnehin nicht. Der Ansatz der DUH beruhe lediglich auf Marktanteilen und Schätzungen vergangener Jahre, so könne auch aus dem BVerfG-Beschluss kein Budget abgeleitet werden. Und selbst wenn, dann sei es völlig ungewiss, ob und wann dieses angebliche Budget denn überschritten werde, schließlich habe BMW keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Maße seine Fahrzeuge CO2-Emissionen freisetzen, sobald sie bei den Nutzer:innen seien und nicht mehr im Handlungsbereich von BMW.

LG: Eingriff "nicht von vornherein unschlüssig"

Das LG entschied nun: Die Klage der DUH ist zwar zulässig, aber unbegründet. Die Kammer sieht keinen rechtswidrigen Eingriff in den Schutzbereich des APR – noch nicht. Das LG betont in seinem Urteil, das LTO vorliegt, dass der vorgetragene Eingriff "nicht von vornherein unschlüssig ist". Würde es durch die Geschäftstätigkeit von BMW – und damit zu der von der DUH vorgetragenen Aufzehrung erheblicher Teile des CO2-Budgets – wirklich zu gravierenden Freiheitseinbußen der Kläger:innen kommen, sei eine Verletzung des APR möglich. Das könne zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung jedoch nicht festgestellt werden. BMW halte unstrittig alle gesetzgeberischen Vorgaben ein und der Gesetzgeber komme nach den Feststellungen des BVerfG seinen Schutzpflichten diesbezüglich auch in ausreichendem Maße nach. Das LG betont, dass der BVerfG-Beschluss auch noch ziemlich aktuell sei.

Außerdem obliege es zunächst dem Gesetzgeber, Mindestregelungen über CO2-Reduktionserfordernisse nach 2030 zu schaffen. Die Umstellung von Wirtschaft und Gesellschaft auf Klimaneutralität sei eine hoch komplexe Aufgabe, deren Wahrnehmung der Legislative und der Exekutive anvertraut sei – und sowohl der nationale als auch der europäische Gesetzgeber hätten das bereits in Angriff genommen. Es liegen laut Urteil keine Besonderheiten vor, die aus zivilrechtlicher Sicht Abweichungen davon zulassen würden. Über die öffentlich-rechtlichen hinausgehenden zivilrechtlichen Pflichten bestehen jedenfalls derzeit nicht, so die Kammer.

DUH: "Weg frei für Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs"

BMW begrüßte das Urteil des LG. "Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente - nicht aber im Gerichtssaal", sagte ein Sprecher.

Noch am Dienstag gab die DUH bekannt, dass sie nun das OLG München anrufen wird und zeigt sich trotz ihres Scheiterns vor dem LG optimistisch: "Zwar hat das Landgericht München die Klage in erster Instanz abgewiesen, die Klage aber ausdrücklich als zulässig bewertet und in der schriftlichen Urteilsbegründung betont, dass das Urteil nur in aktuellem Kontext gefallen sei", heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung.

"Mit dem heutigen Urteil steht fest, dass unsere Klage erfolgreich sein wird, wenn absehbar ist, dass die Klimaschutzziele nicht eingehalten werden. Wird der Klimaschutz durch Politik und Unternehmen weiter verschleppt, wird unsere Klage somit zukünftig erfolgreich sein. Denn Konzernen, die einen CO2-Fußabdruck haben, der größer ist als der vieler Nationalstaaten, obliegt eine Sorgfaltspflicht zu ausreichendem Klimaschutz", so DUH-Anwalt Remo Klinger am Dienstag. "Durch die schnelle Verhandlung und Entscheidung des Landgerichts ist der Weg frei für eine hoffentlich noch 2023 stattfindende Berufungsverhandlung und im Anschluss vermutlich Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof spätestens 2024", ergänzt Kläger und DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

Die gleiche Strategie fährt die DUH im Fall einer Klage gegen Mercedes, die vor dem LG Stuttgart wie die Klage gegen BMW ausging. Auch dagegen hat die DUH bereits Rechtsmittel eingelegt. Währenddessen versucht sie auch auf öffentlich-rechtlichem Wege vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in mehreren Verfahren, die Bundesregierung zu mehr Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzziele zu verpflichten. Eine von ihr unterstützte Klimaklage ist außerdem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängig.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG München I weist Klimaklage der Umwelthilfe ab: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51002 (abgerufen am: 24.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Klimaschutz
    • Straßenverkehr
    • Umweltschutz
    • Verkehr
  • Gerichte
    • Landgericht München I
Menschen in einer zerstörten Straße in der pakistanischen Provinz Khyber Pakhtunkhwa am 5. September 2022. 20.01.2026
Klimaschutz

Erste Klimaschadensersatzklage in Deutschland:

Pakis­ta­ni­sche Bauern ver­klagen RWE und Hei­del­berg Mate­rials

Die Überschwemmungen in Pakistan im Sommer 2022 zerstörten Häuser, Felder und Lebensgrundlagen. 39 Bauern fordern vor dem Landgericht Heidelberg anteiligen Schadensersatz von RWE und Heidelberg Materials. Es geht um über eine Million Euro.

Artikel lesen
Mother secures her son in car seat using child safety belt 20.01.2026
Straßenverkehr

Mitfahrer, Mitverantwortung, Mitverschulden:

Wann das Eltern­taxi zur Haf­tungs­falle wird

Ob Fahrgemeinschaft, Elterntaxi oder spontane Mitfahrt: Wer fremde Personen im eigenen Fahrzeug mitnimmt, begibt sich haftungsrechtlich auf heikles Terrain. Kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Frage, wer in welchem Umfang haftet.

Artikel lesen
Frau die ein Niqab trägt. 19.01.2026
Religion

VGH Baden-Württemberg zum Niqab am Steuer:

Ver­hül­lungs­verbot am Steuer ist ver­fas­sungs­gemäß

Eine Muslimin wollte mit Niqab Auto fahren. Der VGH Baden-Württemberg hält dagegen: Das Verhüllungsverbot gilt. Eine Ausnahmegenehmigung gibt's auch nicht – entschieden wurde aber trotzdem nicht sauber genug.

Artikel lesen
Raser auf einer Stadtautobahn in der Nacht 12.01.2026
Auto

Bei Nutzung für Drogenkurierfahrten und illegale Autorennen:

Justiz soll Miet­wagen künftig leichter ein­ziehen können

Mietautos, die für Drogendeals und illegale Rennen genutzt werden, sollen künftig leichter von der Justiz konfisziert werden können. Das sieht eine Bundesratsinitiative Berlins vor. Geplant sind Verschärfungen im StGB und BtMG. 

Artikel lesen
GBA Jens Rommel 06.01.2026
Generalbundesanwalt

Anschlag auf Berliner Stromnetz:

Gene­ral­bun­des­an­walt über­nimmt die "Vulk­an­gruppe"-Ermitt­lungen

Durch einen Brandanschlag versetzte mutmaßlich die linksextremistische 'Vulkangruppe' Teile von Berlin nach Stromausfall in den Ausnahmezustand. Jetzt zieht der Generalbundesanwalt nach LTO-Informationen die Ermittlungen wegen Terrorverdacht an sich.

Artikel lesen
Eingang zum Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe 02.01.2026
BGH

Untervermietung, Verbrenner-Aus, Impfschäden:

Was der Bun­des­ge­richtshof 2026 wann ent­scheiden will

Untervermietung als Geschäftsmodell, Klimaklagen gegen Verbrenner, Corona-Impfschäden und mehr: Für wegweisende Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof 2026 schon Termine angesetzt. Welche das sind und worum es geht, hier in der Übersicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) VER­SI­CHE­RUNGS­BE­RA­TUNG

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe
Ju­rist*in (m/w/d) im Prü­fung­s­amt

Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe , Karls­ru­he

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR VER­KEHRS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH