Druckversion
Sonntag, 18.01.2026, 03:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-171c2785313-dunkelhaeutiger-disothek-verweigerter-einlass-keine-diskriminierung
Fenster schließen
Artikel drucken
16372

LG München I sieht kein Indiz für Diskriminierung: Kein Einlass für Dunkel­häutigen wegen "Bauch­gefühls"

24.07.2015

Ein Türsteher

© Eugenio Marongiu - Fotolia.com

Ein Dunkelhäutiger wurde an einer Discothek mit fadenscheiniger Begründung abgewiesen, seine hellhäutigen Freunde fanden Einlass. Das ist noch kein ausreichendes Indiz für Diskriminierung, sagt das LG München I.

Anzeige

Die Tatsache allein, dass ein Türsteher einer dunkelhäutigen Person mit falscher Begründung den Einlass in die Discothek verwehrt und gleichzeitig hellhäutigen Personen Einlass gewährt, ist kein ausreichendes Indiz für Diskriminierung. So urteilte das Landgericht (LG) München I in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung (v. 23.07.2014, Az. C 27853/13).

Der Kläger wollte gemeinsam mit Freunden eine Discothek in München besuchen. Er und sein ebenfalls dunkelhäutiger Freund wurden von den beiden Türstehern mit der Begründung "Nur für Studenten!" zurückgewiesen. Kurz darauf wurde zwei türkischstämmigen Freunden des Kläger mit der gleichen Begründung der Eintritt verwehrt. Wiederum kurz darauf wurden ein weißhäutiger Freund und zwei weißhäutige Freundinnen des Kläger eingelassen.

Der Kläger ist der Meinung, dass er nur wegen seiner Hautfarbe abgewiesen wurde. Er habe sich korrekt verhalten, sei angemessen gekleidet und nicht alkoholisiert gewesen. Auch sei die Discothek nicht voll gewesen. Die beklagte Discothek erklärt, dass der Einlass nicht wegen der Hautfarbe verweigert worden sei. Die Türsteher hätten ein "Bauchgefühl" gehabt, dass beim Kläger keine Feierstimmung vorlag und er vielmehr nur eine "Testaktion" durchführen wolle.

Gericht wertet Gesetzeskonformität, nicht Sachgerechtigkeit

Das LG München I wies die Klage ab. Es stehe fest, dass die Türsteher den Kläger mit einem "Scheinargument" abgewiesen haben. Ebenso verhehle man in der Kammer nicht, dass man den gefestigten Eindruck gewonnen hat, dass es im Münchner Nachtleben das Phänomen der Diskriminierung wegen der Hautfarbe bedauerlicherweise gebe. Die negative Entscheidung des Türstehers zum Vorfallszeitpunkt könne jedoch auf einer Fülle von Erwägungen beruht haben, so etwa auch dem Aussehen des Klägers, seinem Auftreten, seiner Stimmung oder auch schlichter Antipathie seitens des Türstehers, die nicht in der Hautfarbe des Klägers begründet war.

Man könnte diese Kriterien als nicht sachgerecht und willkürlich einstufen. Auch die Behauptung, der Türsteher könne durch jahrelange Erfahrung binnen Sekunden eine "Feierlaune" bei einem potentiellen Gast ausmachen, erachtet das Gericht für ein Gerücht. Doch darüber habe man als Richter nicht zu entscheiden. Vielmehr entscheide das Gericht nur, ob die Abweisung gestzeskonform war oder nicht. Andere Konsequenzen müssten dem Markt überlassen bleiben. So bleibe es den Partygästen ungenommen, mit den Füßen über eine unsachgerechte und als willkürlich empfundene Einlasspolitik abzustimmen. Blieben die Gäste aus, werde der Nachtclub eben schließen müssen.

Verärgerung verständlich, Fakten aber nicht hart genug

Das Gericht betont, dass es sich um einen Einzelfall gehandelt habe. Es habe das Zugeständnis der Discobetreiberin beachtet, dass die Türsteher den Kläger mit einer unzutreffenden Begründung für die Ablehung bedient hätten. Grundsätzlich könnten aus einer derartigen "Lüge" negative Schlüsse für die Beklagte gezogen werden. Allerdings hätten die beiden Türsteher nachvollziehbar und widerspruchsfrei dargelegt, dass die vorgeschobene Begründung ihre Standardbegründung für eine Vielzahl von Fällen darstelle. Aus ihrer Sicht werde damit eine ausufernde Diskussion mit der abgelehnten Person in der Mehrzahl der Fälle effektiv verhindert. Daher könne das Gericht aus der "Lüge" nicht den Rückschluss ziehen, dass die Türsteher vertuschen wollten, den Kläger tatsächlich wegen seiner Hautfarbe nicht eingelassen zu haben.

Im Ergebnis kommen die Münchner Richter zu dem Schluss, dass nicht genau geklärt werden kann, warum der Kläger abgewiesen worden ist. Man könne angesichts der Gesamtsituation und der Erlebnisse des Klägers im Münchner Nachtleben die Frustration und Verärgerung verstehen. Die festgestellten Fakten seien aber nicht ausreichend, um eine Diskriminierung des Klägers aufgrund seiner Hautfarbe eindeutig nachzuweisen.

ms/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG München I sieht kein Indiz für Diskriminierung: . In: Legal Tribune Online, 24.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16372 (abgerufen am: 18.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Diskriminierung
  • Gerichte
    • Landgericht München I
Der EGMR in Straßburg 17.12.2025
Menschenrechte

Ex-Clifford-Partner siegt vorm EGMR:

BGH muss Nicht­vor­lage an den EuGH begründen

Ein früherer Clifford-Partner streitet mit der Kanzlei über eine Ruhestandsregelung. Der BGH lehnte die Vorlage des Falles an den EuGH ab, ohne dies zu begründen. Das hätte er aber machen müssen, entschied der EGMR.

Artikel lesen
Wohnungsbesichtigung in Berlin (Symbolbild) 17.12.2025
AGG

BGH zu Rassismus auf dem Wohnungsmarkt:

Wegen des Nach­na­mens keinen Besich­ti­gungs­termin erhalten?

Als eine Frau sich mit ihrem echten Namen für eine Wohnungsbesichtigung anmeldet, soll es keine Termine geben. Bei Anfragen als "Schneider" und "Schmidt" hingegen schon. Eine Diskriminierung, für die der Makler auf Entschädigung haftet?

Artikel lesen
Das Bild zeigt medizinisches Personal in Schutzkleidung, das konzentriert in einem Operationssaal arbeitet. 16.12.2025
Diskriminierung

Analyse von Jurafuchs:

Juris­ten­aus­bil­dung för­dert Gesch­lech­t­er­k­li­schees

Weibliche Geliebte und eine Stripperin, aber keine männlichen Pendants. Deutlich mehr Männer in Arzt- und Juristenberufen als Frauen: Die Sachverhalte von Jura-Prüfungen bedienen überkommene Rollenbilder und Klischees, wie Jurafuchs zeigt.

Artikel lesen
Eingang des OLG Frankfurt am Main 18.11.2025
Gendern

OLG Frankfurt am Main zur Kommunikation mit Gerichten:

Nicht-binäre Person muss mit "Sehr geehrter Herr..."-Anrede leben

Kann eine geschlechtsbezogene Anrede in Schreiben des Gerichts angegriffen werden? Das OLG Frankfurt am Main meint: Nein, denn es handele sich nicht um einen Justizverwaltungsakt. Auch richterliche Unabhängigkeit spiele eine Rolle.

Artikel lesen
Richter Bengt Fuchs 06.11.2025
Volksverhetzung

OLG Jena verwirft sofortige Beschwerde:

Kein Straf­ver­fahren gegen Richter Bengt Fuchs

Gegen den Richter Bengt Fuchs wird es kein Strafverfahren wegen Volksverhetzung geben. Das OLG Jena hat eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft verworfen. Es bleibt das Disziplinarverfahren.

Artikel lesen
Aufschrift "Triage" im Krankenhaus 04.11.2025
Ärzte

Verfassungsbeschwerde von 14 Medizinern erfolgreich:

Triage-Regeln sind ver­fas­sungs­widrig

Die Verfassungsbeschwerde von 14 Medizinern gegen Triage-Regelungen war erfolgreich. Das BVerfG erklärt den Kriterienkatalog sowie das Verbot der Ex-Post-Triage mangels Bundeskompetenz für verfassungswidrig und nichtig. Und wie geht's weiter?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Leip­zig

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR VER­KEHRS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Dort­mund

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Sportrecht

19.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH