Die 20. Zivilkammer des LG München hat mit am Dienstag verkündeten Urteil einen Arrest über das gesamte Vermögen des früheren Risikovorstands der BayernLB verhängt. Dieser hat nun keinen Zugriff mehr auf sein Bankguthaben, Immobilien oder weiteres Vermögen.
Die BayernLB hatte den Arrest mit der Begründung beantragt, sie habe einen Schadensersatzanspruch von über 200 Millionen Euro gegen ihren früheren Vorstand und müsse befürchten, dass dessen Vermögen ihrem Zugriff entzogen werde.
Die Bank hatte Anfang 2006 ihre Formel-1-Beteiligung veräußert. Für den Verkauf war der Beklagte in seiner Funktion als Vorstand federführend zuständig. Die BayernLB wirft ihm nun vor, er habe die Formel 1-Beteiligung um 50 Millionen US-Dollar zu billig verkauft und für sein Entgegenkommen im Rahmen fingierter Beraterverträge 50 Millionen Dollar erhalten. Der Beklagte habe entsprechende Beträge durch Gründung mehrerer Gesellschaften seiner Stiftung zugeführt. Deren Zweck war die Versorgung des Stifters, also des Beklagten.
Das Landgericht (LG) gab der BayernLB nun Recht. Die Richter sind der Ansicht, dass zwischen dem Verkauf der Formel-1-Anteile und den finanziellen "Zuwendungen" an den Ex-Vorstand ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Er habe diese Zahlungen demzufolge aufgrund seiner Tätigkeit für die BayernLB erlangt und müsse sie an diese herausgeben (Urt. v. 03.05.2011, Az. 20 O 1927/11).
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
tko/LTO-Redaktion
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LG München: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3175 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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