Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, sowie vier ehemalige Top-Manager des Geldhauses sind am Montag vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs freigesprochen worden. Aber der Prozess sei richtig gewesen, sagte Richter Noll.
Co-Chef Jürgen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere Ex-Banker haben sich nach Ansicht des Landgerichts (LG) München I nicht wegen versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch strafbar gemacht. Das fast ein Jahr lang dauernde Verfahren gegen die fünf Banker habe die Tatvorwürfe nicht bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll am Montag zur Begründung der Entscheidung. Für Fitschen ist der Freispruch wenige Wochen vor seinem Abschied von der Spitze der Deutschen Bank ein letzter Triumph.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm und den anderen Bankern vorgeworfen, vor fünf Jahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München die Unwahrheit gesagt zu haben, um die Deutsche Bank vor Schadensersatzzahlungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren. Die Ankläger gingen davon aus, dass die Manager mit falschen Angaben vor Gericht Zahlungen an die Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch verhindern wollten. Da die Bank am Ende doch zahlte, klagte die Staatsanwaltschaft sie nur wegen versuchten Prozessbetrugs an. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Für Ackermann und Breuer hatte die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße. Richter Noll hatte aber bereits mehrfach durchblicken lassen, dass ihn die 627 Seiten lange Anklage nicht überzeugt.
Vorsitzender warf StA Vermutungen ins Blaue hinein vor
Der Prozess sei aber trotz der Freisprüche für alle Angeklagten richtig gewesen. Es habe durchaus Anlass für Ermittlungen und ein sorgfältiges Gerichtsverfahren gegeben, sagte Noll in der Urteilsbegründung. "Das war ein rechtsstaatliches Verfahren, für das sich niemand schämen muss."
Ob das Verfahren so lange habe dauern müssen, sei aber fraglich. Damit spielte Noll darauf an, dass die Staatsanwaltschaft mehr als 40 Beweisanträge gestellt hatte, um ihre Vorwürfe zu untermauern. Dadurch zog sich der Prozess immer weiter in die Länge. Zuletzt hatte zunächst das LG und dann, auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin, auch das OLG, einen Antrag der Strafverfolger auf Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses gegen die Deutsche Bank AG abgelehnt. Da hatte auch Richter Noll die Geduld verloren: Sichtlich empört warf er der Anklage "Vermutungen ins Blaue hinein" vor.
Ursprünglich war der Abschluss des Verfahrens schon im vergangenen Jahr geplant gewesen. Der Anwalt des ehemaligen Deutsche-Bank-Vorstandsvorsitzenden Breuer, Norbert Scharf, hatte insbesondere Chef-Anklägerin Christiane Serini immer wieder vorgeworfen, das Verfahren absichtlich in die Länge zu ziehen.
Der 2011 gestorbene Medienunternehmer Leo Kirch hatte Breuer und die Deutsche Bank zeitlebens für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich gemacht, weil dieser sich Anfang 2002 in einem Fernsehinterview kritisch über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe geäußert hatte. Wenige Wochen nach dem Interview meldete Kirch Insolvenz an. Es folgte eine Welle von Prozessen. Anfang 2014 einigte sich die Bank mit den Kirch-Erben auf einen Vergleich und zahlte 925 Millionen Euro. Die Münchner Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die fünf Banker in dem damaligen Verfahren nicht wahrheitsgemäß vor Gericht ausgesagt haben und klagte sie an.
dpa/pl/LTO-Redaktion
Deutsche Bank-Manager freigesprochen: Kein versuchter Prozessbetrug: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19191 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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