In München findet sich ein Strafverteidiger auf der Anklagebank wieder. Er soll einen Autohändler unterstützt haben, seiner 75-jährigen Nachbarin Millionenbeträge zu entlocken. Der Tatvorteil beläuft sich laut Anklage auf 400.000 Euro.
Weil er einem Autohändler dabei geholfen haben soll, eine alte Frau um Hunderttausende Euro zu betrügen, muss sich ein Rechtsanwalt aus München vor Gericht verantworten. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung über den Prozessauftakt beim Landgericht (LG) München I handelt es sich um einen bekannten Münchener Strafverteidiger G. Der nahm also in ihm gut bekannten Räumlichkeiten Platz, nun jedoch auf der Anklagebank.
G. ist gemeinsam mit dem Autohändler B. angeklagt. B. ist laut Anklage Haupttäter in einer Serie von 14 Betrugsfällen im Jahr 2024. Die Anklage lautet auf gewerbsmäßigen Betrug, versuchten Betrug und Untreue, strafbar nach §§ 263, 266 Strafgesetzbuch (StGB). Anwalt G. soll hierzu Beihilfe geleistet haben (§ 27 StGB) bzw. in einem Fall der Untreue Mittäter gewesen sein.
B. kümmert sich danach seit längerer Zeit um seine 75-jährige, bettlägerige Nachbarin. Zu der wohlhabenden Frau habe er ein enges Vertrauensverhältnis aufgebaut. Er soll sie immer wieder dazu gebracht haben, ihm Bargeld zur Verfügung zu stellen oder die Verfügungsgewalt über die ursprünglich 1,7 Millionen Euro Bankvermögen einzuräumen. B. soll ihr jeweils die Absicht vorgespiegelt haben, das Geld für sie lukrativ an Münchener Geschäftskontakte zu verleihen. Der Geschädigten soll er Traumzinsen von teils 20 Prozent in Aussicht gestellt haben. In Wahrheit soll er das Geld für private Zwecke verwendet haben. Seine Tatvorteile – bzw. der Vermögensschaden der Frau – belaufen sich laut Anklage auf 400.000 Euro.
Bekam der Anwalt von 400.000 Euro nur 2.000 Euro?
Während B. deshalb seit Sommer 2025 in Untersuchungshaft sitzt, ist Rechtsanwalt G. auf freiem Fuß. Ihm wird Beihilfe zu den Taten vorgeworfen; in einem Fall soll er Mittäter einer Untreue sein. Er soll für seine Mithilfe nur geringe Beträge erhalten haben. Die Anklage beziffert seine Erträge auf 2.000 Euro.
G. soll nicht nur beratend unterstützt, sondern in mehreren Fällen auch als Bevollmächtigter der Geschädigten Bankkonten aufgelöst und Überweisungen getätigt haben. In einem Fall soll er auch Anwaltsschreiben an die Bank geschickt haben, um eine höhere Auszahlung zu bewirken. G. soll die eigennützigen Absichten des B. mindestens in Kauf genommen haben. Um Schutzvorkehrungen der Banken zu umgehen, konnten B. und G. die Geschädigte laut Anklage davon überzeugen, ihr gesamtes Vermögen zweimal auf Konten einer anderen Bank zu transferieren.
Mitarbeiter der zweiten Bank setzten im Juli 2024, aus Sorge um das Vermögen der Frau, beim Amtsgericht ein Betreuungsverfahren in Gang. Nachdem die Angeklagten daher auch dort – trotz einer ihnen von der Geschädigten ausgestellten notariellen Generalvollmacht – auf Hindernisse stießen, sollen sie unter Einbeziehung von Dritten andere Wege gefunden haben, an Geld zu gelangen. So sollen etwa Lastschriften bestellt und eine Immobilie in Höhe von einer Million Euro anbezahlt worden sein – ohne Sicherheit für die Geschädigte. Das Geld hat sie zwar nicht verloren, laut Anklage bestand aber zeitweise die Gefahr eines vollständigen Verlusts. Zum Ende des Jahres 2024 sollen sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch rund 1,3 Millionen Euro auf dem Konto der Seniorin befunden haben.
Zu den Vorwürfen äußerten sich die beiden Angeklagten laut SZ am Dienstag nicht. Das Gericht hat bis zum 9. April noch sieben weitere Verhandlungstage angesetzt.
mk/LTO-Redaktion
Wegen Vorwurfs der Beihilfe zum Betrug: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59452 (abgerufen am: 21.04.2026 )
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