Die Große Strafkammer hat den Wettermoderator vom Vorwurf der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall freigesprochen. Die Urteilsbegründung läuft noch, wenig überraschend begründete die Kammer ihre Entscheidung mit einem Mangel an Beweisen.
Auch die Indizien hätten nicht ausgereicht, um den 52-Jährigen zu verurteilen, so das Landgericht (LG) Mannheim. Eine langjährige Geliebte hatte den 52-Jährigen beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Fernsehmoderator gefordert, Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten.
Mit der Entscheidung folgte die Kammer dem Antrag der Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte. Kachelmann hatte die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren bestritten, in der Hauptverhandlung stets zur Sache geschwiegen. In dem Urteil hieß es, dass Kachelmann für seine Zeit in
Untersuchungshaft entschädigt werden wird. Die Kosten des Verfahrens
trägt die Staatskasse. Der 52-Jährige hatte vor der Verkündigung des
Urteils versteinert gewirkt, danach schien er erleichtert.
Mit dem Urteil geht nach 44 Verhandlungstagen einer der
spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu
Ende, an der auch die Medien regen Anteil nahmen. Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und saß 132 Tage lang in Untersuchungshaft. Der von großem Medienrummel begleitete Prozess dauerte fast neun Monate lang.
Die Verteidiger des Wettermoderators hatten unter anderem auf
Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum
Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und
diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten
ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen
selbst zugefügt haben könnte.
Die Staatsanwaltschaft, die seit der Veröffentlichung von Informationen schon im Ermittlungsverfahren in der Kritik stand, hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge
hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch
anders werten könne. "Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses
- dass es auf die Gesamtschau ankommt." Die Staatsanwaltschaft hatte
angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich
Revision einlegen.
dpa/pl/LTO-Redaktion
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LG Mannheim: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3402 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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