LG Mainz: Zün­delnder Feu­er­wehr­mann bekommt Haft­strafe

04.07.2011

Ein Feuerwehrmann ist vom LG Mainz am Montag wegen Brandstiftung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dem 21-Jährigen aus Bingen konnten neun absichtlich gelegte Brände nachgewiesen werden.

Die Taten seien von Egoismus und Verantwortungslosigkeit geprägt gewesen, sagte der Richter in seiner Begründung. Der Mann hatte die meisten Taten gestanden. Ein psychiatrischer Gutachter hatte ihm ein ausgeprägtes Geltungsbedürfnis attestiert. Der Angeklagte habe stets nach Anerkennung gesucht und diese offenbar nur in der Kameradschaft der Feuerwehr gefunden. Das Gericht will nun dafür sorgen, dass er in einer sozialtherapeutischen Abteilung innerhalb der Jugendhaft unterkommt. Es lägen erhebliche Reifedefizite vor.

Der Sachschaden belief sich laut Gericht auf rund 40.000 Euro. Menschen oder Tiere wurden aber nicht verletzt. Der 21-Jährige hatte auch wegen eines Großbrands in einem Palettenlager vor Gericht gestanden - diese Tat konnte ihm jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Der 20-Jährige wurde zwischenzeitlich von der Feuerwehr suspendiert.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LG Mainz: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3657 (abgerufen am: 15.10.2024 )

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