Der frühere rheinland-pfälzische CDU-Chef Christoph Böhr ist am Dienstag vom LG Mainz wegen Untreue zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen den ehemaligen Hamburger Finanzsenatoren Carsten Frigge (CDU) verhängte Gericht wegen Beihilfe zur Untreue eine Geldstrafe von 30.000 Euro.
In dem Prozess ging es um illegale Parteienfinanzierung im rheinland-pfälzischen Landtagswahlkampf 2005/2006. Böhr hatte Frigge als damaligen Chef der Düsseldorfer Agentur C4 beauftragt, ihn zu beraten und die zerstrittene CDU-Landtagsfraktion in Mainz zu befrieden. Da in der Parteikasse Ebbe herrschte, flossen dafür über verschleiernde Rechnungen 386.000 Euro der Fraktion - und somit rechtswidrig Steuergelder. Die Partei zahlte 2011 fast 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag.
Die Verteidigung hatte für Böhr Freispruch gefordert und alle Vorwürfe zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert, das Gericht blieb nur leicht unter dem geforderten Strafmaß.
Böhr sagte: "Wir gehen in die Revision, das ist völlig klar. Man hat ein Verhalten festgestellt, das es nicht gab." Auch Frigges Anwalt Otmar Kury kündigte an, voraussichtlich Revision einzulegen.
Außerdem verurteilte das Mainzer Landgericht (LG) den ehemaligen rheinland-pfälzischen CDU-Generalsekretär Claudius Schlumberger wegen Untreue zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Sein Anwalt Johannes Hock kündigte ebenfalls Revision an. Der einzige geständige Angeklagte, Ex-Fraktionsgeschäftsführer Markus Hebgen, erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten, die er akzeptierte.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
LG Mainz zu illegaler Parteifinanzierung: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10253 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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