Ein über Jahre geführter Prozess wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe am LG Magdeburg droht zu platzen: Der Vorsitzende Richter muss in den Ruhestand. Man habe bei Prozessbeginn nicht damit gerechnet, dass es so lange dauert.
Am Landgericht (LG) Magdeburg droht ein über Jahre geführter Prozess wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu platzen, weil der Richter in den Ruhestand gehen muss. Der Vorsitzende Richter hatte das Verfahren gegen mehrere Angeklagte im Dezember 2015 begonnen. Zum 31. August wechsle der Jurist in den Ruhestand, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Zu Beginn sei nicht absehbar gewesen, dass das Verfahren länger als zwei Jahre dauern würde. Ein Ergänzungsrichter, der nun übernehmen könnte, sei nicht eingesetzt worden.
Dass der Richter schlichtweg über die Altersgrenze hinaus arbeitet, ist im Dienstrecht nicht vorgesehen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Selbst bei seiner Einwilligung könne es keine Ausnahmegenehmigung geben. Zuerst hatte die Mitteldeutsche Zeitung über das drohende Platzen des Prozesses berichtet. Die anfangs sechs und nun noch vier Angeklagten sollen Diesel falsch deklariert und damit Steuern im Millionenumfang hinterzogen haben.
Inzwischen gab es laut dem Gerichtssprecher 89 Verhandlungstage. Die Kammer habe parallel weitere große Verfahren bearbeitet. Das LG Magdeburg hatte 2016 einen weiteren Prozess zu ähnlichen Vorwürfen begonnen, in dem es um die weit höhere Schadenssumme von 80 Millionen Euro ging, in dem Fall habe es mehr als 100 Verhandlungstage gegeben. Dort war aber rechtzeitig ein Ergänzungsrichter eingesetzt worden.
In diesem Monat seien für den 2015 gestarteten Prozess noch Verhandlungstage für den 20., 28. und 30. August angesetzt. Ob das Verfahren an diesen beendet werden könnte, sei noch nicht absehbar, sagte der Gerichtssprecher weiter. Juristisch gibt es aber die Möglichkeit, den Fall noch einmal völlig neu aufzurollen. Eine Neufassung des Richtergesetzes aus dem Juni dieses Jahres sieht für die Juristen inzwischen eine Lebensarbeitszeit bis zum 67. Lebensjahr vor. Für ältere Kollegen gilt diese Regelung aber nicht.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Richter geht in den Ruhestand: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30397 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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