LG Magdeburg: Ersatz oder Nach­bes­se­rung auch beim Tier­ver­kauf mög­lich

21.11.2011

Auch wenn Tiere Gegenstand eines Kaufvertrages sind, gelten die allgemeinen Gewährleistungsvorschriften. Das geht aus einem einem am Montag bekannt gegebenen Urteil des LG Magdeburg hervor.

Im konkreten Fall hatte der Käufer ein Pony erworben, das sich als verhaltensauffällig erwies und nicht in einer Reitschule eingesetzt werden konnte. Daraufhin wollte er den Kaufpreis für das Tier vom Verkäufer zurückbekommen.

Vor Gericht scheiterte er damit: Der Mann hätte dem Verkäufer die Möglichkeit der so genannten Nacherfüllung einräumen müssen. Dies hätte entweder durch eine Behandlung des Tieres erfolgen können oder aber durch die Lieferung eines anderen Ponys.

Das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Magdeburg ist rechtskräftig (Urt. v. 05.10.2011, Az. 2 S 117/11).

dpa/age/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

OLG Koblenz: Arzt haftet nicht unbedingt bei mißverstandener Aufklärung

LG Dortmund: Mehr als sechs Jahre Haft für einen etwas anderen Akademiker-Betrug

OLG Hamm: Stromanbieter darf nicht mehr mit "Festpreis" werben

Zitiervorschlag

LG Magdeburg: Ersatz oder Nachbesserung auch beim Tierverkauf möglich . In: Legal Tribune Online, 21.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4859/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen