Druckversion
Saturday, 25.06.2022, 05:12 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-magdeburg-36o4818-internet-apotheken-medikamente-verkauf-amazon/
Fenster schließen
Artikel drucken
33317

LG Magdeburg zum Wettbewerb zwischen Apotheken: Medi­ka­mente bei Amazon, warum nicht?

18.01.2019

Medikamente

© grafikplusfoto - stock.adobe.com

Ein Münchner Apotheker reichte gegen seinen Mitbewerber Unterlassungsklage ein, weil er Medikamente über Amazon vertrieb. Die Handelskammer am LG Magdeburg vermochte allerdings keinen Unterschied zu zulässigen Internetapotheken erkennen.

Anzeige

Ein Apotheker aus München ist mit seiner Unterlassungsklage wegen des Verkaufs von Arzneimitteln über die Onlineplattform Amazon gescheitert. Eine Apotheke aus dem Harz darf weiter über die Handelsplattform rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente vertreiben. Das Landgericht (LG) Magdeburg entschied am Freitag, dass dies nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt (Urt. v. 18.01.2019, Az. 36 O 48/18).

Ein Mitbewerber aus München hatte seinen Kollegen darauf verklagt, es zu unterlassen, Medikamente über Amazon zu vertreiben. Der in der Stadt Oberharz am Brocken ansässige, beklagte Apotheker bietet über die Onlineplattform als sogenannter Marktplatz-Verkäufer rezeptfreie und apothekenpflichtige Medikamente an. Dabei tritt er den Angaben nach auf der Handelsplattform mit dem Namen seiner Apotheke auf, die auch Verkauf und Versand der Medikamente übernimmt.

Aus Sicht der Handelskammer des LG Magdeburg spreche nichts gegen diesen Handelsweg. Der Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über Amazon stelle jedenfalls keine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.

LG: "Wenn doch Internetapotheken erlaubt seien…"

Dabei bezogen sich die Magdeburger Richter auf eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus dem Jahr 2012, wonach der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt ist (Urt. v. 18.10.2012, Az. 3 C 25/11).

Wenn aber grundsätzlich "Internetapotheken" erlaubt seien, dann dürfe ein Apotheker auch den Vertriebsweg über eine Handelsplattform - wie amazon.de – wählen, entschied die 4. Kammer. Amazon vermittle auch lediglich den Zugang zum Angebot der Apotheke. An der pharmazeutischen Tätigkeit sei das US-Unternehmen letztlich nicht beteiligt, da immer noch der Apotheker die Medikamente verkaufe und versende. Für den Medikamentenversand besitze der Apotheker die entsprechende behördliche Genehmigung.

Auch Kundenbewertungen auf Amazon stellten aus Sicht der Handelskammer keine unzulässige Werbung für Medikamente dar. Jeder Nutzer der Seite könne sofort erkennen, dass es sich nicht um Werbung oder Bewertungen der Apotheke selbst handelt, sondern um Meinungen der Verbraucher, so das LG Magdeburg.

mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Magdeburg zum Wettbewerb zwischen Apotheken: Medikamente bei Amazon, warum nicht? . In: Legal Tribune Online, 18.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33317/ (abgerufen am: 28.06.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • BGH verhandelt zur Haftung von Host-Providern - Wie hoch soll die Hürde für Netz­sperren sein?
  • Strafbare Inhalte auf Soundcloud - Viele Pflichten, wenig Löschung
  • EuG bestätigt Untersagung - Kein Zusam­men­schluss für Tata Steel und Thys­sen­krupp
  • Impfausweisfälschung nach altem Recht - Eine Ent­schei­dung des BGH muss her
  • OLG Celle - Vor­lage gefälschten Impf­passes schon nach alter Rechts­lage strafbar
  • Rechtsgebiete
    • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Themen
    • Apotheken
    • Arzneimittel
    • Internet
    • Unlauterer Wettbewerb
    • Wettbewerbsrecht
  • Gerichte
    • Landgericht Magdeburg
TopJOBS
Rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Ge­werb­li­cher Rechts­schutz

Bird & Bird LLP , Mün­chen

Fach­re­fe­rats­lei­ter*in (w/m/d)

Hagen Law School in der iuria GmbH , Ha­gen

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

ADVANT Beiten , Ber­lin

Voll­ju­rist (m/w/d) als Lek­tor/Pro­dukt­ma­na­ger

C.F. Müller GmbH , Hei­del­berg

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (m/w/d) Ber­lin

Gleiss Lutz , Ber­lin

Lei­ter Di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Ju­rist als Di­gi­tal Con­tent Ma­na­ger (m/w/d) für ju­ris­ti­sche...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Rechts­an­wält:in­nen (m/w/d) für ge­werb­li­chen Rechts­schutz

Maiwald Patentanwalts- und Rechtsanwalts-GmbH , Mün­chen

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

ADVANT Beiten , Düs­sel­dorf

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Business Breakfast Arbeitsrecht

29.06.2022, Stuttgart

Onlineseminar - Fahrverbot in Bußgeldsachen

29.06.2022

Online-Einführung zum Crashkurs Verkehrsrecht - kostenfrei

29.06.2022

Pensions Run Off @Rentnergesellschaft: Aktuelle Entwicklungen und Gestaltungsmöglichkeiten

29.06.2022

Fortbildung Medizinrecht im Selbststudium/online

30.06.2022

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH