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Verbotenen Verein unterstützt und als Rechtsanwältin aufgetreten: Frau aus Reichs­bürger-Szene muss ins Gefängnis

23.11.2022

Die Angeklagte (r) steht mit Handschellen im Saal vom Landgericht neben ihrem Verteidiger, Norbert Lösing.

Die Angeklagte wurde wegen es Verwendens und Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen verurteilt. Foto: picture alliance/dpa | Philipp Schulze

Sie engagierte sich für einen verbotenen rechtsextremen Verein und gab sich als Rechtsanwältin aus. Vor Gericht räumt eine 61-Jährige ihre vielen Aktivitäten ein - jetzt wurde sie in Lüneburg verurteilt.

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Wegen einer Reihe von Straftaten ist eine 61-Jährige aus der sogenannten Reichsbürger-Szene wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot in Tateinheit mit Verwenden und Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Lüneburg folgte damit am Dienstag der Forderung der Staatsanwaltschaft (Urt. v. 22.11.2022, Az. 21 KLs 13/22).

Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass die Frau den organisatorischen Zusammenhalt des verbotenen Vereins "Geeinte deutsche Völker und Stämme" förderte, mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System zu errichten. Der Verein wird der extremistischen "Reichsbürgerbewegung" zugerechnet, seine Ideologie richtet sich gegen Ausländer und Juden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, sagte eine Gerichtssprecherin.

Am ersten Prozesstag hatte die 61-Jährige ihre umfangreichen Tätigkeiten eingeräumt. So gab sie zu, sich unter falschem Namen als Rechtsanwältin ausgegeben zu haben. Sie erkenne die staatlichen Systeme nicht an und sehe die Bundesrepublik als Firma. Unter anderem stellte sie sogenannte Lebendurkunden für 200 Euro als Alternative zu Personalausweisen für ihre Anhänger aus. Die Frau sitzt seit Mai in Untersuchungshaft.

In der Verhandlung hatte sie gesagt, sie sei gegen jede Gewalt. Nach Angaben der Gerichtssprecherin hatte der Verteidiger kein konkretes Strafmaß gefordert. In seinem Schlussplädoyer hatte er vor allem betont, dass seine Mandantin aus der aus seiner Sicht zwar falschen, aber festen inneren Überzeugung gehandelt habe, das Richtige zu tun. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Verbotenen Verein unterstützt und als Rechtsanwältin aufgetreten: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50251 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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