Über 30 Jahre nach dem Mord an Frederike hat das LG die Klage ihres Vaters auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen Verjährung abgewiesen. Für ihn bleibt der Mord an der damals 17-Jährigen damit weiter ungesühnt. Aber er will bis zum BGH ziehen.
Vor mehr als 30 Jahren war die damals 17 Jahre alte Frederike nahe Hambühren bei Celle vergewaltigt und getötet worden. Der kurz darauf angeklagte Verdächtige wurde 1983 aus Mangel an Beweisen nach Aufhebung eines ersten Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen. Im Jahr 2012 gelang es Beamten des Landeskriminalamts (LKA), DNA-Spuren zu sichern, die den heute 56-Jährigen schwer belasten. Zu einer neuen Anklage darf es aber wegen des Strafklageverbrauchs nicht kommen.
Nun blieb Frederikes Vater auch auf dem Zivilrechtsweg erfolglos. Das Landgericht (LG) Lüneburg wies seine Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro am Mittwoch ab. Die Ansprüche seien verjährt, begründete die Kammer. Mit dieser Entscheidung war im Vorfeld schon gerechnet worden, da die dreißigjährige Verjährungsfrist gemäß § 197 Bürgerliches Gesetzbuch verstrichen war. Hans von Möhlmann trägt die Kosten des Verfahrens.
"Wir werden den Eingang des schriftlichen Urteils abwarten und die Urteilsgründe sorgfältig prüfen", hatte sein Anwalt Wolfram Schädler am Tag zuvor mitgeteilt. "Wir meinen aber bereits jetzt, dass die Frage, ob der Anspruch von Herrn von Möhlmann verjährt ist, obergerichtlich entschieden werden sollte." Weder Schädler noch Frederikes Vater wollten am Mittwoch weitere Erklärungen abgeben. Das Gericht hatte schon im August signalisiert, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte. "Mein Mandant hatte nie die Gelegenheit, seinen Anspruch zu stellen, bevor er verjährt war", hat Schädler argumentiert, der Täter sei ihm ja nicht bekannt gewesen.
Frederikes Vater will Gesetzesänderung zur Wiederaufnahme
Von Möhlmann wollte mit der Zivilklage auf den Tod seiner Tochter aufmerksam machen. Frederike war am 4. November 1981 vergewaltigt und erstochen worden. Auf dem Heimweg von einer Chorprobe war sie als Anhalterin in ein Auto gestiegen. Der frühere Sozialarbeiter kämpft mit seinem Anwalt für eine Wiederaufnahme, er hat eine Petition für eine Gesetzänderung ins Netz gestellt. Erdrückende neue Beweismittel müssten berücksichtigt werden, fordert er. Sein Appell hat bereits mehr als 60.000 Unterstützer gefunden.
Rechtsanwalt Matthias Waldraff vertritt den Beklagten. "Das Urteil der zweiten Zivilkammer entspricht meiner Erwartung und meinem Antrag", sagte er nach der Entscheidung. "Das Gericht ist der eindeutigen Rechtslage gefolgt. Mehr als 30 Jahre nach dem Vorfall ist Verjährung eingetreten." Von Möhlmann werde auch bei einer Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle scheitern, prognostizierte der Jurist. Das Gericht werde die Berufung ohne mündliche Verhandlung im Beschlusswege zurückweisen.
Auch ein neuer Wiederaufnahmegrund bei Strafprozessen würde von Möhlmann nicht helfen, sagte Waldraff. "Selbst falls der Gesetzgeber eine solche Änderung veranlassen sollte, würde er rückwirkend davon nicht profitieren." Eine Gesetzänderung wäre verfassungskonform nur für zukünftige Fälle gültig. Unverändert gelte, dass sein Mandant als unschuldig zu gelten habe. "Weder er noch seine Familie dürfen sozial geächtet werden", betonte Waldraff.
una/dpa/LTO-Redaktion
LG Lüneburg hält Ansprüche wegen Mordes für verjährt: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16842 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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